Duisburg. .

Die Mordanklage gegen einen 31-jährigen Hell’s Angel, der ein Mitglied der verfeindeten Bandidos erschossen haben soll, wankt: Vorm Duisburger Landgericht sagte nun ein Zeuge aus, das Opfer habe den mutmaßlichen Täter provoziert - und von dessen Bewaffnung gewusst.

Ausgerechnet von einem „Bandido“ kam am Montag vorm Duisburger Landgericht eine Aussage, die die Mordanklage gegen einen 31-jährigen „Hell’s Angel“ aus Duisburg ins Wanken bringt. Folgt man der Aussage des 48-jährigen Zeugen, so kann bei den Schüssen, die am 8. Oktober 2009 im Rotlichtviertel einen 32-jährigen „Bandido“ töteten, nicht länger die Rede davon sein, sie seien heimtückisch auf ein ahnungsloses Opfer abgegeben worden.

Der Zeuge, ein Beamter der Stadt Duisburg und Vereinskamerad des Getöteten, gab an, nicht weiter als zwei Meter entfernt gewesen zu sein. Zwischen dem Angeklagten, der als Beifahrer in einem Auto saß, und dem Opfer, das mit einem Getränk in der Hand von der Vereinsgaststätte „The Fat Mexican“ auf die andere Straßenseite gegangen war, sei es zu einem heftigen Wortgefecht gekommen.

Nicht beeindruckt

„Ich habe gesehen, wie der Angeklagte ihm die Waffe zeigte.“ Das Opfer habe sich davon aber nicht beeindrucken lassen. Vielmehr habe es mit Sätzen wie „Du willst doch wohl hier jetzt nicht schießen“ und „Wenn Du was klären willst, steig aus“ reagiert.

„Dann gab es ein lautes Geräusch. Erst später habe ich kapiert, dass es ein Schuss war.“ Der 32-jährige „Bandido“ mit dem Spitznamen „Eschli“ habe noch scheinbar unverletzt gestanden. Das Klirren von Glas sei zu hören gewesen. „Nach einer kurzen Pause fielen vier, fünf weitere Schüsse.“ Danach sei das Auto davongefahren, habe „Eschli“ in einer großen Blutlache auf dem Boden gelegen.

Drastische Formulierungen

Bei den Bochumer Vereinskollegen der „Bandidos“ hatte der 48-Jährige einen Tag nach der Tat Bericht erstattet. Die Polizei hörte mit, zeichnete drastische Formulierungen des Zeugen auf. Er sprach davon, dass „Eschli“ den Täter provoziert habe. Unter anderem sollen die Worte „Komm raus, Du Sau!“ gefallen sein. Als Fahrer hatte der Zeuge damals den Bruder des Angeklagten benannt, der ebenfalls geschossen habe. Vor Gericht spielte er das Tondokument am Montag herunter: „Ich habe vielleicht etwas übertrieben, weil ich emotional hin- und hergerissen war.“

Folgt das Gericht der Aussage, so könnte eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes wahrscheinlich werden. Für den Prozess sind bis Juli neun weitere Verhandlungstage angesetzt.