Duisburg. .

Gegen den SPD-Ratsherrn Bruno Sagurna laufen derzeit Ermittlungen wegen Beleidigung und Verleumdung. Sagurna soll bei DerWesten.de den Chef der Duisburg Marketing Gesellschaft übel beschimpft haben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den SPD-Ratsherrn Bruno Sagurna wegen Beleidigung und Verleumdung. Bereits vor einigen Wochen wurde der Computer des 52-jährigen Kommunalpolitikers beschlagnahmt. Ihm wird vorgeworfen, unter im Internet durchaus üblichen Spitznamen ziemlich unverhohlen Zweifel an der Fähigkeit von Uwe Gerste geübt zu haben. Der wiederum gehörte für die CDU dem Stadtrat an, bevor er von der damaligen schwarz-grünen Ratsmehrheit zum Chef der Duisburg Marketing-Gesellschaft berufen wurde.

„Versager“ oder „Lachnummer“ soll Sagurna den DMG-Spitzenmann im Jahr 2008 unter Artikeln tituliert haben, die bei DerWesten.de veröffentlicht wurden. Das könne man durchaus als „ehrenrührige Bemerkung“ bezeichnen, sagte Rolf Haferkamp, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Üble Nachrede und Beleidigung kann mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren, Verleumdung gar mit fünf Jahren bestraft werden – aber auch mit einer Geldstrafe.

Sagurna, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DMG, äußert sich nicht zu den Vorwürfen: „Das macht alles mein Anwalt.“ Auf dessen Stellungnahme wartet auch die Staatsanwaltschaft. Innerhalb eines Monats soll dann entschieden werden, ob es zu einer Anklage kommt.

Internet-User ist gläsern

„Malindi“ und „Amboseli“ - unter diesen Decknamen soll Sagurna im Netz vom Leder gezogen haben – nicht gegen Gerste allein, sondern auch gegen OB Adolf Sauerland und die Führung der Marketinggesellschaft. Anonymität verschafften ihm die Decknamen jedoch nicht. Denn der Nutzer im Internet ist manchmal ziemlich gläsern.

Wer ins Netz geht, bekommt von seinem Anbieter bei jedem Besuch eine so genannte IP-Adresse. Anhand dieser Zahlenkombination lässt sich feststellen, über welchen Zugang eine Internet-Seite zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgerufen wurde. Anbieter von Internet-Seiten – auch die WAZ-Gruppe als Betreiber von DerWesten.de – sind berechtigt, Daten über ihre Besuche zu sammeln. Ebenso archivieren Anbieter von Internet-Zugängen Benutzer-Informationen.

Kommt es nun zu einem Rechtsstreit – wie im vorliegenden Fall – können die Ermittler die Herausgabe der Daten verlangen - und so in der Regel auch Verdächtige ausmachen. Selbst, wenn für die Schmähungen Fantasienamen benutzt wurden. Oder auch E-Mail-Adressen, die es nicht gibt.