Duisburg. .

22 Straftäter in NRW sind in 2010 betroffen vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach es gegen die Menschenrechte verstößt, nach bereits verhängter Strafe nachträglich „Sicherungsverwahrung“ anzuordnen.

Das geschah meist aufgrund von Rückfallbefürchtungen im Zusammenhang mit schweren Sexualstraftaten. Über die Umstände einer Freilassung der Betroffenen wird zurzeit kontrovers diskutiert. Die Justizvollzugsanstalten verhalten sich abwartend. In Duisburg möchten sich zwei der noch Inhaftierten niederlassen, bestätigt die Polizei. Ob es dazu kommt, sei offen. Man werde aber alle Maßnahmen zum Schutz der Bürger ergreifen.