Duisburg. .

Ein 34-Jähriger hatte eine junge Frau im Homberger Lutherpark angegriffen. Dabei war er wohl nicht auf Sex, sondern auf den Slip des Opfers aus. Ein Geständnis bewahrte ihn vor einer Gefängnis-, nicht aber vor einer Bewährungsstrafe.

Schlimme Momente der Angst erlebte eine 25-Jährige, als sie am frühen Morgen des 9. Juni im Homberger Lutherpark von einem 34-jährigen Mann angegriffen wurde. Das Amtsgericht Stadtmitte verurteilte den Versicherungsfachmann, der möglicherweise nicht auf Sex, sondern nur auf den Slip des Opfers aus gewesen war, gestern zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe.

Die 25-Jährige war auf dem Heimweg. Bis kurz vor den Tatort hatte eine Freundin sie begleitet. Doch kaum war die junge Frau in der Grünanlage allein, sprang ein Mann zwischen Büschen hervor. „Wenn du mir deinen Slip gibst, geschieht dir nichts“, forderte er. Als die 25-Jährige zu fliehen versuchte, riss sie der Täter zu Boden und packte ihr so fest an den Hals, dass sie kaum noch Luft bekam. Nur weil die zierliche junge Frau in ihrer Not Bärenkräfte entwickelte, konnte sie sich erfolgreich wehren und entkommen.

Täter geht in Therapie

Vor dem Schöffengericht legte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. „Wieso ich das gemacht habe, kann ich mir selbst nicht erklären.“ In den zwei Monaten Untersuchungshaft, die er absitzen musste, sei er zu dem Schluss gekommen, dass er ohne professionelle Hilfe wohl nicht auskomme. Im September will er eine Therapie antreten.

In der Wohnung des Angeklagten hatte die Polizei gebrauchte Damenunterwäsche gefunden. Der Staatsanwalt ging deshalb zwar von einer sexuell motivierten Tat aus, die zunächst angeklagte versuchte Vergewaltigung sah er aber nicht als bewiesen an.

3000 Euro Schmerzensgeld

Zu diesem Schluss kam auch das Schöffengericht. Es verurteilte den 34-jährigen Homberger wegen versuchter sexueller Nötigung zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Obendrein muss der Mann eine Therapie absolvieren und 3000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Ohne Geständnis, das der Geschädigten eine Vernehmung im Zeugenstand ersparte, wäre eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage gekommen, stellte die Vorsitzende klar.