Duisburg. .
Der Prozessauftakt gegen den wegen Mordes angeklagten Timur A. (31) blieb am Donnerstag im juristischen Vorgeplänkel stecken. Nicht einmal die Anklageschrift wurde verlesen. Zu tun hatte die Polizei jedoch genug, der Andrang im Gericht war groß.
Viel passierte beim Prozess um den Tod eines Bandidos in Duisburg vorerst nicht. Selbst die Anklageschrift wurde nicht verlesen. Die Polizeibeamten, die in und um den Saal 201 des Landgerichts die eindeutige Mehrheit stellten, hatten trotzdem keine Langeweile. Eine ganze Hundertschaft sicherte Flure, Treppenhäuser und den Gerichtssaal.
Bewacht wie Schwerverbrecher wurden die je zehn Mitglieder der „Hells Angels“ und der „Bandidos“, denen Besucherkarten zugeteilt worden waren, in den Saal geführt. Polizisten bildeten eine Pufferzone zwischen den beiden Gruppen, die offenbar von hochrangigen Vorstandsmitgliedern beider Motorradclubs gebildet wurden. Die verfolgten den Prozess vollkommen ruhig und diszipliniert.
Streit um Ergänzungsrichter
Als Letzter wurde Timur A. in den Gerichtssaal geführt. Am 8. Oktober 2009 soll der zuletzt in Beeck wohnende „Hell’s Angel“ an der Charlottenstraße in Duisburg aus einem Auto heraus einen 32-jährigen „Bandido“ aus Oberhausen erschossen haben. Ein Streit um eine Frau soll der Auslöser für die blutige Tat gewesen sein. Zwei weitere Schüsse sollen in die Richtung zweier unverletzt gebliebener Frauen abgegeben worden sein. Die Anklage wirft dem 31-Jährigen deshalb auch zweifachen versuchten Totschlag vor.
Gestern allerdings bestimmte die Auseinandersetzung um einen Ergänzungsrichter den Prozess. Zu tun bekäme der Jurist, dessen Rolle sich ansonsten auf das Zuhören beschränkt, nur etwas, wenn einer der drei Berufsrichter der Schwurgerichtskammer krank würde. Zugeteilt wurde der Reserve-Richter kurzfristig durch einen Beschluss des Präsidiums des Landgerichts. Eben dies hält die Verteidigung für unzureichend, weswegen sie die Kammerbesetzung nach vorheriger Überprüfung rügte. Die Staatsanwaltschaft widersprach, zitierte einschlägige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.
Nun muss die Kammer über die Rüge entscheiden. Nach nur zweieinhalb Stunden Prozessdauer, von denen mehr als zwei Stunden auf Unterbrechungen und Mittagspause entfielen, wurde das Verfahren auf kommenden Mittwoch vertagt.