Duisburg. .
Seit 2008 hat in Duisburg die Innenstadt-Entwicklungsgesellschaft die Hoheit über Bauprojekte in der City. SPD und Linke wollen dies nun wieder ändern - und fordern, dass der künftig wieder der Rat über die Innenstadt-Gestaltung entscheiden soll.
Die Fraktionen der SPD und der Linken wollen die Entscheidungshoheit über wichtige Innenstadtprojekte zurück in den Rat verlagern. Seit 2008 liegt sie für wesentliche Belange der Innenstadt beim Aufsichtsrat der Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft (IDE).
Der gemeinsame Antrag könnte auch auf Gegenliebe bei den Grünen und der Duisburger Wählergemeinschaft - sie ist nicht im Aufsichtsrat vertreten - treffen.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag: Nach weitgehendem Abschluss der Umgestaltung des Innenhafens hat sich das Land NRW als Gesellschafter aus der IDE zurückgezogen und seine Anteile auf die Stadt Duisburg übertragen. Im Jahre 2008 wurde die Innenhafen Duisburg Entwicklungsgesellschaft in die Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft umgewandelt, die räumlich erweiterten Entwicklungsziele bearbeiten zu können.
Diskussion im Rat erwünscht
Der geänderte Vertrag erweiterte den Aufgabenbereich der IDE um die Umgestaltung der Innenstadt nach Maßgabe des Masterplanes von Lord Foster und übertrug der Gesellschaft im Rahmen einer „Verwaltungstreuhand“ die Verhandlungs- und Entwicklungsvollmacht für die im Eigentum der Stadt befindlichen und im Haushalt der Kernverwaltung bilanzierten Schlüsselgrundstücke sowie erforderliche Straßen und Grünflächen. Für das Vertragsgebiet wurde durch Ratsbeschluss 2008 zudem die Entscheidungskompetenz vom Rat der Stadt auf den Aufsichtsrat übertragen.
Für Linke und SPD ist jedoch wichtig, dass über die entscheidende Projekte in der Innenstadt - u.a. die Gestaltung des neuen Bahnhofsvorplatzes - in den Ratsgremien diskutiert werden kann.
Zudem stünden weder Fördermittel vergleichbar zur damaligen Innenhafen-Situation zur Verfügung, noch der einheitliche öffentliche Grundbesitz. Insofern sei es notwendig, die politische Gesamtverantwortlichkeit des Rates der Stadt „für die Entwicklung eines so bedeutsamen und prägenden Stadtraumes wie der Innenstadt wieder herzustellen.“