Eine illegale Vogelfalle sorgt in Baerl für reichlich Aufregung. Tierschützer befreiten am Wochenende einen verletzten Habicht, den sie bei einem Kontrollgang in einem Waldstück nahe des Lohheidesees entdeckten.
Das Tier hatte sich bei dem Versuch, aus seinem Gefängnis zu entkommen, Verletzungen am Kopf zugezogen.
„Bei dem Fanggerät handelt es sich um einen zur Greifvogelfalle umgebauten, mehrere Kubikmeter großen Käfig”, erklärt Axel Hirschfeld, Sprecher des „Komitees gegen den Vogelmord”. Angelockt wurde der Habicht von drei lebenden Hühnern, die in der Falle als Köder ausgesetzt worden waren. „Die Hühner saßen stundenlang mit dem Greif auf engstem Raum zusammen und waren total verstört“, berichtet Axel Hirschfeld. Mit Hilfe der Polizei gelang es schließlich, das Tier zu greifen und zu einem Tierarzt zu bringen.
Neben der Vogelvoliere fanden die Tierschützer außerdem weitere verbotene Fallen für Katzen und Füchse. Diese seien aktiv und mit Schlachtabfällen beködert worden. „Da diese Falle mit einer Kette und einem Vorhängeschloss an einen Hochsitz gekettet war, ermittelte die Polizei den zuständigen Revierjäger, der kurze Zeit später am Tatort erschien und zugab, für die Fallen verantwortlich zu sein”, sagt einer der Tierschützer.
Die Polizei will aufgrund laufender Ermittlungen nichts zu dem Fall sagen. Ihr Sprecher Ramon van der Maat bestätigte lediglich den Fund der illegalen Fallen und dass am Sonntag Anzeige gegen mehrere Männer erstattet worden sei. „Sie haben gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen”, so van der Maat.
Der Fund bei Baerl sei bereits der zweite Fall von illegaler Greifvogelverfolgung, den das Komitee im Duisburger Raum aufgedeckt hat. Anfang Januar hatten die Vogelschützer einen Taubenzüchter aus Rheinberg-Vierbaum angezeigt, der auf dem Dach seiner Taubenzucht einen Fangkorb mit einer lebenden Locktaube aufgestellt hatte.
In Deutschland gehören alle Greifvögel zu den geschützten Tierarten. Wer sie fängt oder tötet, kann mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Jägern, die Greifvögel fangen oder abschießen, droht zusätzlich der Entzug der Jagderlaubnis.