Duisburg. Ein 47-jähriger Duisburger beschimpft eine Staatsanwältin als „Drecksschlampe“. Der Fall am Landgericht hat einen traurigen Hintergrund.

Eigentlich sollte das Landgericht Duisburg in einem Berufungsverfahren über Einbrüche und Diebstähle urteilen – und über eine Beleidigung: Der 47-jährige Duisburger Angeklagte soll eine Staatsanwältin als „Drecksschlampe“ beschimpft haben. Zu einem Urteil kam es allerdings nicht.

Die Wachtmeister nahmen ihm die Handfesseln zunächst ab, legten sie aber schnell wieder an, als der Angeklagte seinen ersten Wutanfall bekam. Er sei längst amnestiert, lamentierte der. „Olaf Scholz ist mein Anwalt.“ Die Beleidigung der Staatsanwältin hielt der 47-Jährige für belanglos. „Sie ist meine Schwester.“ Was so wenig stimmt, wie seine Behauptung, er sei mit einer Richterin des Landgerichts Duisburg verheiratet.

Immer wieder unterbrach der Mann die Verhandlung. Es ließ sich aber auch nicht klar feststellen, dass er verhandlungsfähig war. So lehnte der 47-Jährige die Untersuchung durch einen psychiatrischen Sachverständigen klar ab. Er entzog den Verteidigern sein Vertrauen und beantragte, sie zu entpflichten. Der Vorsitzende wies den Antrag zurück. „Na gut. Dann gehe ich jetzt“, meinte der Angeklagte und stand auf. Erneut mussten die Wachtmeister eingreifen.

Angeklagter beschäftigt seit 20 Jahren die Gerichte: 37 Vorstrafen

Seit 20 Jahren beschäftigt der Mann, der unter einer durch Drogen verschlimmerten Psychose leidet, die Justiz. Sein Vorstrafenregister weist 37 Einträge auf. In psychiatrischen Einrichtungen hielt sich der Duisburger eher kurz auf. Immer wieder saß er dafür Haftstrafen ab. 2014 wäre er beinahe dauerhaft untergebracht worden. Doch eine niedersächsische Strafkammer, die über einen von ihm als Fußgänger verursachten schweren Verkehrsunfall entscheiden musste, sprach ihn wegen Schuldunfähigkeit frei.

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Während der Berufungsverhandlung beleidigte und bedrohte der Angeklagte fast jeden im Saal, vor allem aber seine Verteidiger. „Ich freue mich auf die Hinrichtung“, meinte er. Eine Anwältin forderte er auf, auf den Straßenstrich in Hochfeld zurückzukehren. Unbeirrt las der Vorsitzende derweil jede Menge Schriftstücke vor, die die lange Leidensgeschichte des 47-Jährigen und dessen totale Ablehnung jeder Hilfe deutlich machten. Es sei unklar, ob der Mann über einen Rest von Steuerungsfähigkeit verfüge, so ein Sachverständiger.

Vorsitzender am Gericht: „Ich halte ihn für gefährlich“

„Der Angeklagte hat erhebliche Straftaten begangen“, fasste der Vorsitzende zusammen. „Er ist schwer psychisch krank. Und ich halte ihn für gefährlich.“ Über die mögliche Konsequenz, nämlich eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, kann eine Berufungskammer allerdings nicht entscheiden. Und so hob sie das erstinstanzliche Urteil auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine Große Strafkammer des Landgerichts.