Duisburg. Eine 48-Jährige aus Duisburg brachte eine Seniorin als falsche Bankmitarbeiterin um viel Geld. Das sagt sie heute über die gemeine Tat.
Eine damals 78-Jährige aus Huckingen ging im Januar 2022 einer gut organisierten Betrüger-Bande auf den Leim. Angebliche Polizisten und Bank-Mitarbeiter machten ihr am Telefon vor, ihr Geld sei auf der Bank nicht mehr sicher. Sie erleichterten die Rentnerin um insgesamt mindestens 60.000 Euro. Das Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste sich jetzt mit einer 48-jährigen Frau befassen, die einmal als Abholerin bei der Seniorin auftrat.
Als „Frau Schneider von der Sparkasse“ hatte sich die Angeklagte der heute 80-Jährigen vorgestellt. Die war überzeugt, dass das alles seine Richtigkeit hatte. Schließlich war ihr die Frau ja telefonisch angekündigt worden, nachdem die Huckingerin 19.000 Euro aus einem Schließfach geholt hatte, weil das Geld da angeblich nicht mehr sicher war. Die Seniorin übergab das Geld an der Haustür.
Angeklagte entschuldigte mit Tränen in den Augen bei der Duisburgerin
„Da war ich ziemlich dumm“, bedauerte die Rentnerin im Zeugenstand. Obwohl sie die ganze Situation sichtlich zu belasten schien, war sie ziemlich sicher, in der Frau auf der Anklagebank die Täterin wiederzuerkennen. „Sie trug allerdings eine Sonnenbrille und eine Mütze.“ Die Angeklagte fiel ihr sanft ins Wort. „Sie haben völlig recht. Ich war das.“
Mit Tränen in den Augen entschuldigte sich die 48-Jährige bei der Geschädigten. „Es tut mir unendlich Leid. Ich war damals in einer schlimmen Lage, aber ich kann heute selbst nicht mehr verstehen, wie ich bei so etwas mitmachen konnte.“ Eine leichtfertige Entschuldigung war das nicht. Zumal die Angeklagte ankündigte, sie wolle den angerichteten Schaden mit 150 Euro pro Monat abstottern.
Auch die Täterin war für die Hintermänner ein dankbares Opfer
Inzwischen hat sie nämlich wieder einen Vollzeitjob. Zur Tatzeit allerdings hatte ihr Mann sie kurzerhand auf die Straße gesetzt. Die Obdachlose, die von einer Freundin, bei der sie Unterschlupf gefunden hatte, zusätzlich unter finanziellen Druck gesetzt wurde, war ein leichtes Opfer für jene Hintermänner, die für den gefährlichsten Teil des kriminellen Jobs Helfer suchten.
Zweimal hatte die Angeklagte als Geld-Abholerin fungiert. Für eine Tat, bei der eine 96-jährige Düsseldorferin nur wenige Tage nach dem Vorfall in Duisburg um 4000 Euro betrogen wurde, verurteilte sie das Amtsgericht der Nachbarstadt bereits zu einer Bewährungsstrafe.
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Das Duisburger Schöffengericht stockte diese Strafe um zehn Monate auf. Die zweijährige Gesamtstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hielt der Angeklagten insbesondere das reuige und weit reichende Geständnis zu Gute und den Umstand, dass sie vor diesen Taten nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.