Duisburg. Ums Rahmerbuschfeld streiten sich Naturschützer und Verwaltung. In wenigen Monaten fällt die Entscheidung: Kommen 83 Häuser plus Supermarkt?
Jetzt soll es schnell gehen: In einem halben Jahr wird der Duisburger Rat über die Zukunft des Rahmerbuschfelds entscheiden. Bleibt es eine Freifläche, oder werden direkt am Naturschutzgebiet auf 4,2 Hektar 83 neue Häuser und Wohnungen gebaut? Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, ob sich die Stadt Duisburg mit einer Klage gegen ihren Bebauungsplan auseinandersetzen muss.
Rahmerbuschfeld: Duisburgs Rat entscheidet bis zu den Sommerferien
„Linne (Dezernent für Stadtentwicklung, Anm. d. Red.) hat gesagt, vor den Sommerferien wird im Rat darüber entschieden“, sagt Norbert Broda, Bezirksvertreter für die Linke im Duisburger Süden. Erst mit einem Ratsbeschluss wird eine Klage möglich – und die wird dann auch „definitiv“ kommen, kündigt Thomas Anthonj an.
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Die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld (BI), deren Vorsitzender Anthonj ist, darf zwar nicht selber klagen; der BUND aber schon. Die Duisburger Kreisgruppe des Naturschutzverbundes sei dazu bereit: „Kerstin Ciesla (Vorsitzende BUND Duisburg, Anm. d. Red.) hat ganz klar gesagt: Wir stehen hinter Euch“, sagt Anthonj. Lediglich die Klagekosten müsste die BI aufbringen. „Das haben wir garantiert.“
83 Häuser und ein Supermarkt: Das soll das Neubaugebiet bringen
83 neue Häuser, dazu ein Supermarkt: Duisburgs Verwaltung will auf der bisherigen Freifläche, die direkt an ein besonders streng geschütztes Naturschutzgebiet angrenzt, ein Neubaugebiet ausweisen. Von ihrer Seite beauftragte Gutachten stufen das Bauvorhaben als unbedenklich ein.
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Im Gegensatz zu den Gutachten im Auftrag der Gegner, die sich um Tiere und Pflanzen auf der Fläche selbst sowie im Naturschutzgebiet Überanger Mark sorgen. „Wir haben 15 Arten nachgewiesen, die auf der Roten Liste stehen“, sagt Anthonj.
Die dürfen nicht beeinträchtigt werden, das sieht die EU-Richtlinie zu sogenannten FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Schutz-Habitate) vor, wie es die Überanger Mark ist. Für FFH-Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot; ihr Zustand muss also mindestens so gut bleiben, wie er vor einem Bauprojekt ist.
Das nimmt die Stadt Duisburg als gegeben an. Die Naturschützer widersprechen: Per Gutachten müsse „zweifelsfrei“ festgestellt werden, dass das FFH-Gebiet keinen Schaden nimmt, sagt Birgit Suhrmeyer von der Bürgerinitiative. Das sei nicht der Fall. Im Gegenteil; der BI-Vorsitzende Anthonj sagt: „Lärm und Licht würden bis zu 500 Meter weit ins FFH-Gebiet wirken.“
Ziel der BI ist deshalb ein umfängliches FFH-Gutachten, darauf wird auch ihre Klage abzielen. Ein solches Gutachten gibt es für das Rahmerbuschfeld bislang nicht. Die geplanten neuen Häuser würden zwar die von der EU vorgegebene Pufferzone von 300 Metern Abstand zum FFH-Gebiet unterschreiten; der Supermarkt aber würde auf 70 Meter an das Naturschutzgebiet herankommen.
Duisburger Neubau-Pläne könnten zum Thema der EU-Kommission werden
Eine Bebauung auch innerhalb der Pufferzone ist nicht grundsätzlich verboten, es muss aber nachgewiesen werden, dass die Bebauung der geschützten Natur in der Nähe nicht schadet. Ein FFH-Abweichungsverfahren würde das im Detail klären – und zwar nicht mehr nur in Duisburg: „Das geht dann bis nach Brüssel, da guckt dann die Kommission drüber“, sagt die EU-Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne).
Bis dahin geht der Streit ums Rahmerbuschfeld in Duisburg weiter. Thomas Anthonj hofft zwar noch auf einen Ratsbeschluss, der das Bauprojekt stoppt. Glauben allerdings tut er daran nicht mehr: „Der OB hat gesagt: ,Wenn Ihr uns gute Argumente bringt, werden wir uns dem nicht verschließen.‘“ Die habe man mit eigenen Gutachten längst geliefert. „Das war nur eine Worthülse.“