Duisburg. Eine Familie aus Duisburg agierte in Supermärkten als eingespielte Diebesbande. Wurde sie vom Sohn aus Bulgarien gesteuert? Das Urteil.
Es waren Taten, die für die Geschädigten ärgerlich und für einige auch finanziell schmerzlich waren. Denn der Verlust der Geldbörse mit 50 Euro kann für eine Rentnerin kurz vor Monatsende bitter sein.
Davon ganz zu schweigen, dass auch Personalpapiere und EC-Karten ersetzt werden mussten. Auf alte Damen hatte es eine diebische Familie aus Duisburg bevorzugt abgesehen. Dafür standen Vater, Mutter, Tochter und Sohn vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Anklageschrift listete 31 Taten auf, die sich in der Regel in Supermärkten ohne Video-Überwachung ereigneten. Die meisten Diebstahl-Opfer hatten die eigentliche Tat gar nicht mitbekommen. In einem geeigneten Moment war ihnen die Geldbörse oder das Handy aus der am Einkaufwagen hängenden Handtasche oder aus dem Ablagefach des Rollators abhanden gekommen.
So blieb die Kripo der Diebesfamilie aus Duisburg auf den Fersen
Die Beweislage war deshalb nicht besonders gut. Von einer lückenlosen Ermittlung ließ sich nicht sprechen. Aufgefallen waren die Diebe erstmals Ende 2021. Zwar gab sich die Polizei alle Mühe, Verdächtige zu ermitteln, Telefongespräche mitzuhören und Standortdaten der Handys mit Diebstählen in Duisburg, Oberhausen, Essen und weiteren Städten in Verbindung zu bringen.
Doch dass zwei potenzielle Diebinnen immer dann in einem Supermarkt sind, wenn dort eine Geldbörse gestohlen wird, ist zwar hochgradig verdächtig, für eine Verurteilung reicht es nicht. Personal für die direkte Observation hatten die Ermittler nur an sehr wenigen Tagen gehabt.
So konnte die Kammer auch nur jene Fälle verurteilen, in denen die Beweislage die Angeklagten zu Geständnissen bewegte. Letztlich gab sich auch die Staatsanwaltschaft damit zufrieden.
Nur ein kleiner Teil der Taten wurde abgeurteilt
Wegen zwölf Taten wurde eine 47 Jahre alte Duisburgerin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Tochter (28) kam für zwei Taten mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Der 46 Jahre alte Ehemann und Vater muss dafür, dass er den Rest der Familie kutschierte, für drei Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Zu Gunsten der Angeklagten wertete die Kammer dabei die Geständnisse und die Zahlung von 3000 Euro als Entschädigung an die Bestohlenen.
Der Sohn (29) war verdächtigt worden, die Taten von Bulgarien aus gesteuert zu haben. Einiges wies darauf hin, dass er in ständigem Kontakt mit den Familienmitgliedern stand und Absprachen traf, wie Beute zu ihm und weitere Mittäterinnen nach Deutschland kamen.
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Doch schon in der bereits im Vorfeld juristisch umstrittenen und teilweise vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgeänderten Anklage war davon nur ein einziges Telefongespräch übrig geblieben. Die Kammer sprach den Mann auf Kosten der Staatskasse frei.