Duisburg. Im Wahn attackierte ein psychisch kranker Duisburger einen ehemaligen Schulfreund mit einer Eisenstange. Wie das Gericht dazu entschieden hat.
Am 27. Juni dieses Jahres besuchte ein 43-jähriger Duisburger einen ehemaligen Klassenkameraden in dessen Büro an der Bismarckstraße in Neudorf. Ein fröhliches Wiedersehen war es allerdings nicht: Der Angreifer schlug dem ehemaligen Schulkollegen eine Eisenstange auf den Kopf und schrie dabei, er wolle alle töten.
Seit mehr als 20 Jahren hatten sich die beiden nicht mehr gesehen. Doch der Angreifer litt unter den Folgen einer psychischen Erkrankung, die durch Drogenkonsum nicht gerade besser geworden war. In seinem Wahn glaubte er, er sei als Kind von der Mafia entführt worden.
Wahnidee: Duisburger (43) glaubte, er sei von der Mafia entführt worden
An der Tat, so die Idee des Kranken, seien auch Väter von Schulfreunden beteiligt gewesen. Seine Klassenkameraden, so argwöhnte der 43-Jährige, hätten davon gewusst und ihn obendrein ausgelacht. Dafür, so gab der Beschuldigte vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz zu, habe er dem gleichaltrigen Ex-Schulfreund einen Denkzettel verpassen wollen.
Der Angegriffene konnte sich allerdings tatkräftig zur Wehr setzen, nachdem ihm eine Platzwunde am Kopf zugefügt worden war. Er entwaffnete den Angreifer und schlug seinerseits zu. Dabei erlitt auch der Beschuldigte Verletzungen.
Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt
Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Der Zustand des seit der Tat vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten 43-Jährigen habe sich inzwischen bereits stabilisiert. Zudem besitze der Beschuldigte die notwendige Einsicht, dass er krank ist.
Unter diesen Umständen hielt der Gutachter es für möglich, die von der Staatsanwaltschaft zum Schutz der Allgemeinheit beantragte Unterbringung des Beschuldigten zur Bewährung auszusetzen. Allerdings müsse seine weitere Behandlung engmaschig überwacht werden. Die Kammer sah das nach dreitägiger Beweisaufnahme ebenso.
Drei Jahre lang steht der 43-Jährige nun unter Führungsaufsicht. In dieser Zeit muss er sich einer forensischen Nachsorge unterziehen, regelmäßige Arztbesuche nachweisen, seine Medikamente einnehmen und von Drogen die Finger lassen.