Duisburg. Wegen Raubes, Urkundenfälschung und Betrug an der Justiz stand ein Duisburger (58) vor Gericht – gestand jedoch nur Fahren ohne Führerschein.
Die Behauptung soll gereicht haben, um 1000 Euro zu kassieren: einer ihrer Arbeitnehmer habe ausstehenden Lohn an ihn abgetreten, habe ein Mann der Betreiberin eines Blumenladens in Wanheimerort im Dezember 2017 versichert. Als die Frau ihr Geld einige Zeit später zurück haben wollte, soll der 58-Jährige eine Pistole gezückt haben.
Der Mann, der vor seiner Inhaftierung zuletzt in Duissern wohnte, soll auch darüber hinaus mit betrügerischen Handlungen aufgefallen sein: Die Strafanzeige einer Ex-Freundin habe er durch einen gefälschten Brief, in dem etwas von Rücknahme stand, abzuwenden versucht. Und die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe habe er verhindern wollen, indem er gleich zwei Mal gefälschte Belege über die Einzahlung der Geldstrafe vorlegte.
Angeklagter bestritt schwerwiegende Taten vehement
Der Angeklagte gab vor dem Amtsgericht allerdings nur vier Fahrten ohne Führerschein zu. Den Brief habe er im Auftrag seiner Ex, von der er sich unzählige Male trennte und sich nur einmal weniger mit ihr wieder versöhnte, im Polizeipräsidium abgegeben. Und auch die Vorsitzende des Schöffengerichts sowie die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatten bei Vergleich der Handschriften schnell Zweifel, dass der Angeklagte der Verfasser sein könnte.
Wegen der gefälschten Belege gab es juristische Bedenken, ob solch eine Tat tatsächlich ein Betrugsversuch gewesen sein könne. Und dafür, dass die angebliche räuberische Erpressung ebenfalls nicht zu beweisen war, sorgte vor allem die Hauptbelastungszeugin selbst – bei den meisten Fragen versagte das Gedächtnis der 61-Jährigen. An was sie sich erinnerte, wollte zudem nicht so recht zu früheren Angaben passen.
Gericht verurteilt 58-Jährigen nur wegen Fahrens ohne Führerschein
Zwei Anklagepunkte wurden eingestellt. Vom Vorwurf der Urkundenfälschung wurde der 58-Jährige sogar freigesprochen. Verurteilt wurde er letztlich nur wegen der Fahrten ohne Fahrerlaubnis, und zwar zu acht Monaten mit Bewährung. Das Vorstrafenregister des Mannes wies bislang nur Geldstrafen auf.
Eine weitere Geldstrafe wollte die Justiz dem 58-Jährigen wohl nicht mehr antun. Er saß bis zur Verhandlung fünf Monate in Haft, obwohl er aufgrund früheren exzessiven Alkoholkonsums todkrank ist – „das kann praktisch täglich vorbei sein“, so der Angeklagte, der sich bei den Juristen für das Urteil bedankte.