Duisburg. Ein mutmaßlicher Automatensprenger konnte aus dem Amtsgericht in Duisburg-Hamborn flüchten. Dass ihm das gelang, hat einen kuriosen Grund.

Einem mutmaßlichen Geldautomatensprenger ist die Flucht aus dem Amtsgericht in Duisburg-Hamborn gelungen. Der Grund: Die Tür einer Vorführzelle soll unverschlossen gewesen sein. Dies geht aus einem Bericht des NRW-Justizministeriums an den Landtag für die Sitzung des Rechtsausschusses am 6. Dezember hervor.

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Demnach war der Untersuchungshäftling, der in Heinsberg einsitzt, als Zeuge in einem anderen Prozess beim Amtsgericht im Duisburger Stadtnorden vorgeführt worden. Nach seiner Zeugenvernehmung war er in eine Vorführzelle im Gebäude zurückgebracht worden.

Ausgangspunkt der Sicherheitspanne sollen Sanierungs- und Reparaturarbeiten gewesen sein, deretwegen man in die sonst unbenutzte Zelle auswich. Eine der Türen dieser Zelle sei nicht abgeschlossen gewesen. Sie habe in den Innenhof des Gerichts geführt. Wegen der Renovierungsarbeiten sei der Innenhof zudem nicht wie üblich mit einem Gitter gesichert gewesen.

Deshalb konnte der Untersuchungshäftling in den Hof des Gerichtsgebäudes gelangen. Von dort aus konnte er das Gelände verlassen und ihn verfolgenden Justizwachtmeistern entkommen.

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Die Flucht gelang dem Untersuchungshäftling bereits am vergangenen Freitag, 1. Dezember. Der Mann konnte inzwischen gefasst werden und sitzt wieder in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Hamborn prüft derzeit, ob der Vorfall disziplinarische Maßnahmen für Justizbedienstete haben könnte. (bm, dpa)