Duisburg. Wegen Mordversuchs steht eine Duisburgerin vor dem Schwurgericht. Das sagt sie zum mutmaßlichen Suizidversuch – zur Falschfahrt auf der A42.

Wegen versuchten Mordes steht eine 45-jährige Duisburgerin vor dem Landgericht. Am 22. April 2022 soll sie in Selbstmordabsicht mit ihrem Auto entgegen der Fahrtrichtung bei Baerl auf die A42 gefahren sein und mit einem Lastwagen kollidiert sein. Bei ihrer Einlassung am zweiten Verhandlungstag behauptete die 45-Jährige, sie habe daran keine Erinnerung mehr.

„Ich bereue meine Tat sehr“, so die Frau, die zur Tatzeit unter einer schweren Depression litt. „Es tut mir Leid, dass ich Menschen gefährdet und verletzt habe.“ Die Tat sei nicht geplant gewesen. Sie könne sich nicht daran erinnern, dass sie sich das Leben habe nehmen wollen. „Ich habe das Krankenhaus, in dem ich zwei Monate behandelt worden war, verlassen und wollte ins Centro fahren. Ich kann mich nicht erinnern, wie ich auf die falsche Spur kam. Ich kann mir die Tat nicht erklären.“

Angeklagte kann sich die Tat nicht erklären

Eine Einlassung, die dem widerspricht, was ein Zeuge bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben soll. Danach soll die schwer verletzte Angeklagte unmittelbar nach dem Unfall durchaus von Selbstmord gesprochen haben. „Mir ist das alles zu viel geworden“, soll die Frau gesagt haben.

Für die Depression macht die Angeklagte Schwierigkeiten in ihrer Ehe verantwortlich, die sich ab 2017 intensiviert hätten. Ihr Mann sei spielsüchtig gewesen und habe sie mit anderen Frauen betrogen.

Auch die zwei gemeinsamen Kinder hätten zunehmend unter der Situation gelitten. Im Juli 2021 habe sie ihren Mann dann mit dem jüngeren Kind heimlich verlassen. Doch der habe ihr auch nach der Trennung immer wieder nachgestellt.

Der völlig zerstörte Unfallwagen der Angeklagten.
Der völlig zerstörte Unfallwagen der Angeklagten. © FUNKE Foto Services | Arnulf Stoffel

45-Jährige wurde in psychiatrisches Krankenhaus verlegt

Im Februar 2022 habe sie sich auf Anraten ihres Neurologen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus begeben. Nach der Tat sei sie erst im Rettungshubschrauber wieder zu sich gekommen. „Meine Brust und mein Kopf schmerzten schrecklich.“ An die dreimonatige Behandlung schloss sich eine halbjährige ambulante Therapie an.

Bis zur Festnahme im Mai dieses Jahres habe sich ihr Zustand deutlich stabilisiert. „Bis dahin hatte ich bereits meine Teilzeitarbeit wieder aufgenommen und mich um meine Kinder gekümmert.“ Da die Kammer bei Prozessbeginn aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens nicht mehr ausschloss, dass die 45-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war, wurde die Frau in dieser Woche aus der Untersuchungshaft in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt. Bis Dezember sind noch vier Verhandlungstage angesetzt.