Duisburg. Luxusreisen und teure Kleidung bezahlte der ehemalige Vorsitzende des Duisburger Vereins ZOF mit Vereinsgeldern. Späte Entschuldigung im Prozess.

Er machte Luxusreisen, trug schicke Klamotten, besuchte teure Restaurants, fuhr dicke Mietwagen, lebte in einer großen Wohnung in Düsseldorf. All das finanzierte Deniz A. zwischen 2013 und 2016 auf Kosten des gemeinnützigen Duisburger Vereins „Zukunftsorientierte Förderung“ (ZOF), dessen Vorsitzender er war. Wegen Untreue verurteilte ihn das Landgericht am König-Heinrich-Platz nach viertägiger Hauptverhandlung nun zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

Bereits am zweiten Verhandlungstag hatte der 41-Jährige zugegeben, dass er rund 660.000 Euro des Vereinsvermögens für nicht satzungsgemäße Zwecke ausgegeben hatte. Reue war dabei eher nicht zu spüren gewesen. Doch sein Verteidiger betonte im Schlussvortrag nochmals, dass Deniz A. das damals tatsächlich so empfunden habe: Weil er den Verein groß und immer größer machte, dem Vereinskonto dank seines Wirkens monatlich ein sechsstelliger Betrag zufloss und er bei Spitzenpolitikern ein geschätzter Ratgeber in Sachen Einwanderung war, hielt sich der Angeklagte für unangreifbar.

Prozess gegen ehemaligen ZOF-Chef: Deniz A. mit später Entschuldigung

Deniz A. konnte zwischen Privatleben und der Tätigkeit für ZOF wohl nicht mehr unterscheiden. Der Erfolg stieg ihm zu Kopf. Dafür entschuldigte sich der Angeklagte ausdrücklich in seinem Schlusswort. „Ich habe das erst sehr spät gemerkt.“

Zwischen seinem Privatleben und der Tätigkeit für ZOF konnte Deniz A. wohl nicht mehr unterscheiden.
Zwischen seinem Privatleben und der Tätigkeit für ZOF konnte Deniz A. wohl nicht mehr unterscheiden. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Für den Fall eines Geständnisses hatten die beteiligten Juristen bereits zu Beginn des Prozesses eine Höchststrafe von zweieinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Am Ende lag die Strafe bei zwei Jahren. Vier Jahre lang muss sich Deniz A. nun straffrei führen, will er sie nicht doch noch absitzen.

Ein großer Teil der Vorwürfe war bereits verjährt

Für das vergleichsweise milde Urteil sorgten zahlreiche Faktoren, die zugunsten des Angeklagten sprachen: Neben dem Geständnis und der bisherigen Unbescholtenheit des 41-Jährigen zählte dazu auch, dass die jüngsten Taten sieben Jahre zurücklagen und Deniz A, bereits 625.000 Euro Steuerschulden bezahlt hat.

Drei Jahre lang hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt. Eine Strafkammer des Landgerichts hatte eben so lange gar nichts getan. Ein großer Teil der Deniz A. zur Last gelegten Taten war deshalb bereits verjährt.

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Die ursprüngliche Anklage war von einem Schaden von über zwei Millionen Euro ausgegangen. Ein Umstand, auf den die Staatsanwältin mit einer trockenen Bemerkung abhob: „Hätten wir uns hier zwei Jahre früher getroffen, wäre das anders ausgegangen.“ Die Strafkammer stellte in diesem Zusammenhang eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung fest. Drei Monate der Strafe gelten deshalb bereits als vollstreckt.

>>Zivilverfahren endete mit Vergleich

  • In einem Zivilverfahren hatte Deniz A. zunächst noch Geld vom Insolvenzverwalter von ZOF verlangt. In einer Widerklage forderte der seinerseits Schadenersatz von ihm.
  • Das Zivilverfahren endete vor wenigen Tagen mit einem Vergleich: Der 41-Jährige, der einer Berufstätigkeit nachgeht, muss noch 200.000 Euro in jährlichen Raten von 50.000 Euro in die Insolvenzmasse des Vereins zahlen. Wird er bei der Rückzahlung säumig, so erhöht sich die Summe auf 500.000 Euro und muss sofort komplett entrichtet werden.