Duisburg. Ihre Grundsteuererklärung haben Tausende Duisburger fünf Monate nach Fristende noch nicht abgegeben. So können sie eine Schätzung verhindern.
Ihrer Pflicht zur Grundsteuererklärung sind bislang die Eigentümer von rund 5800 Immobilien in Duisburg nicht nachgekommen. Die Finanzämter haben deshalb begonnen, aufgrund der ihnen vorliegenden Daten erste Schätzbescheide zu verschicken. „Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle geschätzt, für die keine Erklärung vorliegt“, kündigt die Behörde an.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Dabei hatten die Duisburger zum Ende der Abgabefrist für die Erklärung einen beachtlichen Endspurt hingelegt. Wenige Tage vor dem 31. Januar hatte noch fast die Hälfte der Duisburger die Bögen noch nicht ausgefüllt – Duisburg lag mit dieser Quote landesweit am Ende.
In Duisburg wurden bislang 88 Prozent der Erklärungen abgegeben
Mittlerweile sei die stadtweite Quote auf 88 Prozent gestiegen, teilt Simone Kockmann mit. „In den Finanzämtern in Duisburg sind bisher 112.300 Erklärungen von 128.100 eingegangen. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, so die Leiterin des Finanzamtes Duisburg-Süd. Weil die Behörde zur Abgabe der Erklärung zunächst nur die digitale Option über das „Elster“-Portal zur Verfügung gestellt hatte, war der Ärger bei vielen Bürgern groß. Erst danach hatte die Finanzverwaltung eingelenkt und auch Papierbögen ausgegeben.
Eigentümer, die bis Ende der Frist keine Erklärung abgegeben hatten, erhielten ein Erinnerungsschreiben. Darauf haben, das zeigt die Entwicklung der Abgabequote seit Ende Januar, offenbar viele Bürger reagiert. Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, schätzen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, erläutert Simone Kockmann.
Neue Werte ergeben noch keinen Rückschluss auf künftige Höhe der Grundsteuer
Wer seine Erklärung abgegeben hat, aber dennoch eine Erinnerung erhalten hat, sollte sich bei seinem Finanzamt melden (Hotline-Nummern s. unten). „Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden“, erklärt die Behörde.
Viele Duisburger, haben nach der Abgabe ihrer Erklärung bereits eine Mitteilung zum neu berechneten Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid erhalten. „Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025“, betont das Finanzamt. Eine Multiplikation mit dem bisherigen Hebesatz ergebe deshalb nicht die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer.
Städte müssen im kommenden Jahr neue Grundsteuer-Hebesätze beschließen
Die ergibt sich aus den neuen Hebesätzen, die alle Städte erst ab 2024 neu festlegen müssen. Dazu wird es nach Abschluss der Erfassung der Grundsteuer-Erklärungen eine Empfehlung des NRW-Finanzministeriums für jede Kommune geben. Politisches Ziel ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten.
Wenngleich das Gesamtvolumen nicht steigt, wird sich für viele Eigner der zu zahlende Betrag ändern. Durch die Reform soll die bisherige Ungleichheit in der Bewertung zwischen alten und neueren Immobilien beseitigt werden. Deshalb werden tendenziell die Besitzer von Alt-Immobilien stärker zur Kasse gebeten. Nach neuem Recht wird die Grundsteuer erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben.
>>FINANZÄMTER: HIER GIBT ES HILFE BEI DER GRUNDSTEUER-ERKLÄRUNG
- Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Onlineportal Elster möglich, teilen die Duisburger Finanzämter mit.
- Auch die Unterstützungsangebote der auf Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiter zur Verfügung.
- Fragen beantwortet die Behörde über die telefonische Hotline unter 0203/3001-1959 (Finanzamt Duisburg-Süd), 0203/5445-1959 (Duisburg-Hamborn) und 02065/307-1959 (Duisburg-West), von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.