Duisburg. Weil sie ihrem Freund helfen wollte, schlug eine 22-Jährige in Rheinhausen mit der Faust zu. Was passiert war und wie das Urteil ausfiel.
In einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Rheinhausen gab es in der Nacht zum 1. Februar 2022 Streit. Das hing sicher auch mit dem Alkohol zusammen, den die Bewohner konsumiert hatten. Als es zu Handgreiflichkeiten kam, stellte sich eine junge Frau bedingungslos auf die Seite ihres Ex-Freundes und schlug einer Frau mit der Faust ins Gesicht. Wegen Körperverletzung stand die 22-Jährige nun vor dem Strafrichter.
Gegen 2 Uhr war es zu der Auseinandersetzung gekommen, an der mehrere Personen beteiligt waren. Weil sie irrtümlich glaubte, eine Zeugin wolle ihrem Freund etwas tun, hatte die Angeklagte der Frau die Faust gegen die Schläfe geschlagen. Die Geschädigte wurde dabei leicht verletzt.
Angeklagte hätte sich gerne persönlich bei der Geschädigten entschuldigt
„Ich kann dem nur zustimmen“, kommentierte die 22-Jährige ziemlich kleinlaut die Anklageschrift. „Ich wollte meinem Ex helfen. Aber ich war auch reichlich alkoholisiert.“ Rund 1,8 Promille Alkohol hatte die junge Frau kurz nach der Tat im Blut gehabt. Zu viel, um zu begreifen, dass die Frau, die sie schlug, eigentlich ihr hatte helfen wollen.
„Schade, dass die Geschädigte heute nicht geladen wurde“, bedauerte die Angeklagte. „Ich hätte mich gerne noch mal persönlich bei ihr entschuldigt. Die ganze Sache tut mir sehr leid.“ Inzwischen hat die 22-Jährige zwar immer noch keine eigene Wohnung – sie wohnt derzeit bei ihrer Großmutter in Mülheim –, dafür aber einen Job: Sie ist als Praktikantin im Gesundheitsbereich tätig und wird am 1. August im gleichen Betrieb eine Ausbildung beginnen.
Richter beließ es bei einer Geldstrafe
Ein unbeschriebenes Blatt ist die junge Frau allerdings nicht: Wegen einschlägiger Vorstrafen saß sie schon einmal eine zweijährige Jugendstrafe ab. Der Strafrichter sah in ihrem Fall trotzdem eine positive Sozialprognose: Seit gut einem Jahr ist die 22-Jährige nicht mehr auffällig geworden und geht einer geregelten Arbeit nach.
Zugunsten der Angeklagten wertete der Richter außerdem die zum Ausdruck gebrachte Reue und natürlich das rückhaltlose Geständnis. Dem Strafantrag der Staatsanwältin, die eine mehrmonatige Bewährungsstrafe forderte, kam er deshalb nicht nach. Er verurteilte die 22-Jährige lediglich zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro). Die kann sie in Raten von 150 Euro abstottern und vor allem taucht sie nicht in einem normalen polizeilichen Führungszeugnis auf.