Duisburg. Eine Villa mit repräsentativem Charakter wird in Duisburg zwangsversteigert. Verkehrswert: 544.000 Euro. Was Interessenten wissen müssen.

Eine Villa unter Denkmalschutz in Duisburg wird zwangsversteigert. Das historische Anwesen an der Friedrich-Ebert-Straße 51 in Fahrn soll am 22. Mai im Amtsgericht am König-Heinrich-Platz (Saal 74, 11 Uhr) unter den Hammer kommen. Das geht aus der Terminübersicht hervor, die auf dem bundesweiten Justizportal veröffentlicht wird. Ein Gutachter hat für das Haus mit repräsentativem Charakter an der vielbefahrenen Straße einen Verkehrswert von 544.000 Euro ermittelt.

Es handelt sich laut Wertgutachten um eine um 1905 errichtete, zweigeschossige Villa mit Unterkellerung und ausgebautem Dachgeschoss. Auffällig ist das Erscheinungsbild der Immobilie mit Erker, Fenstern mit Rundbögen sowie der Ziegelfassade. „Das Objekt stand zum Stichtag leer und wurde zuletzt als Bürogebäude genutzt“, heißt es in der Beschreibung.

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Villa in Duisburg wird verkauft – Gutachter war nicht im Haus

Das Grundstück ist 804 Quadratmeter groß, die Nutzfläche liegt bei circa 340 Quadratmetern. Wie die Räume des beeindruckenden Gebäudes gestaltet sind, ist nicht bekannt: „Eine Innenbesichtigung war nicht möglich“, heißt es im Gutachten. Die Bewertung der Immobilie erfolgte deshalb überwiegend nach Aktenlage und dem äußeren Anschein. Ein Abschlag auf den Verkehrswert für die eingeschränkte Innenbesichtigung wird nicht vorgenommen.

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Der Kauf dieser Immobilie hat deshalb einen Haken, denn gewissermaßen kaufen Interessenten die Katze im Sack. Mögliche Probleme – etwa unbekannte Bauschäden oder ein Instandhaltungsstau – müssen deshalb berücksichtigt werden. Gekauft wie nicht gesehen, das gehört bei Zwangsversteigerungen oft zum Risiko.

Die Villa an der Friedrich-Ebert-Straße in Duisburg wird zwangsversteigert. Der Verkehrswert liegt bei 544.000 Euro.
Die Villa an der Friedrich-Ebert-Straße in Duisburg wird zwangsversteigert. Der Verkehrswert liegt bei 544.000 Euro. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Zwangsversteigerungen: Was Bieter wissen müssen

Letztlich hängt es vom Wohlwollen des Eigentümers ab, ob Interessenten eine Besichtigung, zu der Experten stets raten, vornehmen können. Bei denkmalgeschützten Immobilien kommen zum möglichen Sanierungsaufwand zudem noch behördliche Vorgaben hinzu, denn Umbauten sind reguliert und denkmalrechtlich genehmigungspflichtig.

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Einsehbar ist beim Amtsgericht das Verkehrswertgutachten, außerdem ist jeder Interessent berechtigt, im Grundbuch nachzuschauen, ob eine Immobilie belastet ist. Wer vorhat mitzubieten, sollte vorbereitet sein: Zum Termin der Zwangsversteigerung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes zu hinterlegen. Der Kaufpreis wird innerhalb weniger Wochen nach dem Zuschlag fällig.

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