Duisburg. Wegen Corona und anderen Infektionskrankheiten gelten Schutzmaßnahmen in Kliniken über den 1. Februar hinaus. Das ändert sich nun in Duisburg.

Zwar fällt zum 1. Februar die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, auch eine Isolationspflicht gibt es bei einer Corona-Infektion nicht mehr. Für Patienten, Besucher und Beschäftigte in Duisburger Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen bleiben Regelungen zum Infektionsschutz aber weiterhin bestehen.

Helios in Duisburg: Keine Beschränkungen mehr bei Zahl der Besucher und Besuchsdauer

Für die vier Helios-Kliniken (St. Johannes, St. Anna, Marienkrankenhaus, Klinik Homberg) gilt: Es bleibt bei der Pflicht, während des Aufenthalts in der Klinik eine FFP2-Maske zu tragen, der Zutritt ist nur mit einem negativen Corona-Test gestattet.

Ausreichend ist allerdings ein Selbsttest. Die Vorgaben würden nicht auf einer Entscheidung der einzelnen Kliniken beruhen, betont Helios-Sprecherin Caroline Mackert. „Die Vorgaben entstammen dem Infektionsschutzgesetz, das in der aktuellen Fassung bis zum 7. April 2023 gilt. Wir halten uns ebenfalls an die Corona-Schutzverordnung NRW. Sie besagt, dass bei Besuchern zur Erfüllung der Testpflicht auch ein Selbsttest ohne Aufsicht und eine glaubhafte, mündliche Versicherung des negativen Testergebnisses ausreichend ist.“

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Nicht nur bei einer möglichen Corona-Infektion, so die Helios-Sprecherin, appelliere die Klinik an die Eigenverantwortung: „Das gilt auch für andere infektiöse Erkrankungen, etwa Influenza.“ Beschränkungen bei den Besuchszeiten und der Zahl der Besucher gibt es aber in den Helios-Kliniken nicht mehr. Bei der stationären Aufnahme von Patienten bleibt es bei der vorherigen PCR-Testung auf Corona.

Ev. Klinikum: Maske für Besucher keine Pflicht, aber dringend erwünscht

Das Ev. Klinikum Niederrhein (EVKLN: Fahrner Krankenhaus, Bethesda, Herzzentrum Meiderich) interpretiert die Regelungen zum Mundschutz in den geltenden Verordnungen ähnlich. Auch hier bleibt das Tragen einer FFP2-Maske ab 1. Februar weiterhin Pflicht für Besucher, medizinisches Personal und Patienten. Beschränkungen bei Besuchen bleiben vorerst bestehen: Ein Besucher pro Patient ist für eine Stunde gestattet, Mehrfachbesuche im Laufe eines Tages sind möglich. „Etwaige Anpassungen an Änderungen in den Verordnungen nehmen wir tagesaktuell vor“, so Sprecherin Jessica Reinartz.

Die strengen Regeln und Beschränkungen für die Besuche in den Duisburger Kliniken in der Corona-Pandemie, hier an den Sana Kliniken, werden von den Duisburger Kliniken nun Schritt für Schritt gelockert. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin in allen Häusern.
Die strengen Regeln und Beschränkungen für die Besuche in den Duisburger Kliniken in der Corona-Pandemie, hier an den Sana Kliniken, werden von den Duisburger Kliniken nun Schritt für Schritt gelockert. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin in allen Häusern. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Sana Kliniken: Besuchszeiten werden ausgeweitet, Besucherzahl bleibt beschränkt

Ohne negativen Schnelltest – ein Selbsttest reicht ab dem 1. Februar – gibt’s weiterhin keinen Einlass in die Sana Kliniken. Dort bleibt auch die FFP2-Maske weiterhin Pflicht für Besucher und ambulante Patienten, Besucher mit Erkältungsanzeichen werden von der Einlasskontrolle abgewiesen. „Die aktuelle Corona-Lage in Duisburg erfordert weiterhin konkrete Maßnahmen, um die Mitarbeitenden, Patienten sowie deren Angehörige bestmöglich zu schützen“, sagt Sana-Sprecherin Nadine Baltes.

Erweitert wird die Besuchszeit: Zwischen 15 und 19 Uhr ist der Zugang möglich für maximal zwei Stunden (bisher: 60 Minuten). Nicht mehr als zwei Angehörige dürften gleichzeitig einen Patienten besuchen. Zugang zur Intensivstation gibt es in Absprache mit den Behandelnden. Ein Ende der Schutzvorkehrungen sei noch nicht abzusehen, sagt Nadine Baltes: „Das Konzept der Sana-Kliniken wird laufend überprüft, anhand der aktuellen Corona-Lage, den RKI-Empfehlungen und der rechtlichen Vorgaben angepasst.“

Johanniter: FFP2-Maske für Besucher zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden

Auch im Johanniter-Krankenhaus in Rheinhausen bleibt es bei der Beschränkung der Besucherzahl auf ein „vertretbares Minimum“ (Besuchszeit: 10 bis 12 und 15 bis 18 Uhr). „Beides kann im Bedarfsfall, etwa aus humanitären Gründen, geändert werden“, so der leitende Intensivmediziner Klaus Welskop. Auch das Tragen einer FFP2-Maske bleibt für Besuchende ebenso wie für die Mitarbeitenden beim Umgang mit Patienten Pflicht. Er gehe davon aus, so Welskop weiter, „dass die Empfehlung zur großzügigeren Nutzung von Mund-Nasen-Schutz weiterbestehen wird.“ Schließlich habe sich schon vor der Corona-Pandemie gezeigt, dass Masken die Zahl von Ausbrüchen durch per Aerosol übertragene Keime reduzieren.

Auch die Johanniter bleiben bei der Testung der Patienten vor Aufnahme. Beibehalten wird, wie auch in den anderen Duisburger Kliniken, die regelmäßige Test von Mitarbeitenden in sensiblen Bereichen.

BG Klinikum: Corona-Regeln noch in der Überarbeitung

Noch in der Überarbeitung sind die Corona-Regeln im BG Klinikum. Bis auf weiteres gilt: Von Montag bis Freitag (14.30 bis 18.30 Uhr) und an Wochenenden (14 bis 18 Uhr) können erwachsene Patienten pro Tag einen Besucher empfangen. Auf Risikostationen ist die Besuchszeit auf eine Stunde begrenzt. Ein tagesaktueller Corona-Selbsttest und die FFP2-Maske sind Pflicht.

>> CORONA: GESUNDHEITSMINISTER APPELLIERT AN DIE EIGENVERANTWORTUNG

  • Mit der Lockerung der Corona-Regeln appelliert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an die Eigenverantwortung der Bürger.
  • Deshalb gilt: Menschen mit einem positiven Coronatest dürfen Einrichtungen mit vulnerablen Menschen für fünf Tage nicht betreten (Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen).
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen, Testpflichten bleiben bestehen.
  • Corona-Infizierten wird dringend empfohlen, in Innenräumen eine Maske zum Schutz der Mitmenschen zu tragen. Laumann: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ Der Minister ruft Arbeitgeber auf, das zum Schutz der Belegschaften in den Betrieben zu kommunizieren.