Duisburg. Maskenzoff: Ein Busfahrer soll zwei 13-Jährige nahe des Rotlichtviertels in Duisburg aus dem Bus geworfen haben. Was ein Vater und die DVG sagen.
- Ein Busfahrer der DVG soll im Dezember zwei 13-jährige Mädchen in der Nähe des Duisburger Rotlichtviertels (Haltestelle Charlottenstraße) aus dem Bus geworfen haben, weil eines keine Maske hatte.
- Ein Vater ist verärgert darüber, dass die Mädchen ausgerechnet an dieser Haltestelle den Bus verlassen mussten.
- Die DVG weist auf das Hausrecht hin, von dem alle Beschäftigten Gebrauch machen können.
Bei eisigen Temperaturen und in der Dunkelheit soll ein Busfahrer der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) zwei 13-Jährige im vergangenen Dezember unweit des Rotlichtviertels rausgeworfen haben. Dies behauptet zumindest Ozan Aksu (42), der verärgerte Vater eines der Mädchen aus Wanheimerort, gegenüber unserer Redaktion. Der Grund: Die Freundin seiner Tochter habe im Bus keine Maske getragen.
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Aksu, Ratsmitglied der Grünen in Duisburg, unter anderem mit Themenschwerpunkt Verkehr, will diesen Vorfall nicht hinnehmen. Er hat Beschwerde bei der DVG eingereicht.
Maskenzoff: 13-Jährige aus Bus in Duisburg geworfen?
Nach seiner Darstellung waren die beiden Mädchen zunächst auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs. Sie seien dann an der Haltestelle am Lehmbruck-Museum in den Bus der Linie 931 gestiegen, um nach Hause zu fahren. Der Busfahrer, so Aksu, habe beim Einstieg die Mädchen aufgefordert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Seine Tochter habe die Maske getragen, die Freundin allerdings festgestellt, dass sie ihren Mund-Nasen-Schutz offenbar auf dem Weihnachtsmarkt verloren hatte. „Der Fahrer ist ein paar Haltestellen weitergefahren und hat die beiden dann in der Nähe des Rotlichtviertels aus dem Bus geworfen“, sagt Aksu. Er hätte sie wenigstens an einer anderen Haltstelle herauslassen können, so der verärgerte Vater, und nicht ausgerechnet an der Haltestelle Charlottenstraße am Rotlichtviertel.
Haltestelle unweit des Rotlichtviertels
„Weit und breit gab es keine Möglichkeit für die Mädchen, in ein Geschäft oder einen Kiosk zu gehen und eine neue Maske zu kaufen. Außerdem gibt es dort kaum Beleuchtung“, so Aksu. Also habe er sie mit dem Auto abholen müssen. Dass man sich an die Maskenpflicht im ÖPNV halten muss, könne der Duisburger verstehen. Jedoch könne er nicht nachvollziehen, wieso die Kinder im Dunkeln und in der Eiseskälte in solch einer Umgebung den Bus verlassen mussten. „Das geht gar nicht.“
Auf Anfrage der Redaktion erklärt die DVG, dass sich ein Fahrgast an der Haltestelle Friedrich-Wilhelm-Platz über den fehlenden Mundschutz des Mädchens beklagt habe. Daraufhin sei der Fahrer aktiv geworden und habe mehrmals zum Tragen der Maske aufgefordert.
DVG: Mädchen sind ohne Aufforderung ausgestiegen
„Auch nach mehrmaliger Aufforderung zeigte die betreffende Person keine Reaktion“, so DVG-Sprecherin Kathrin Naß. An der Haltestelle Charlottenstraße sei „die betroffene Person mit ihrer Begleitung“ aber ohne Aufforderung ausgestiegen.
Unabhängig vom aktuellen Fall hatte die DVG in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass das Fahrpersonal die Maskenpflicht nicht kontrollieren könne. Es müsse den Fahrplan einhalten. Schwerpunktkontrollen würden stattdessen das Ordnungsamt sowie Ticketprüferinnen und -prüfer vornehmen (wir berichteten).
Nun teilt die DVG auf Anfrage mit, dass alle ihre Beschäftigten vom Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste ohne Maske aus Bus oder Bahn verweisen können.
>> MASKENPFLICHT IN NRW
- Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung gilt im NRW-Nahverkehr noch immer die Maskenpflicht. Daran will NRW auch weiterhin festhalten.
- Die drei Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen-Anhalt haben die Maskenpflicht abgeschafft.
- Wer keine erforderliche Maske im NRW-ÖPNV trägt, muss bei Kontrollen mit Ordnungsbehörden ein Bußgeld von bis zu 150 Euro zahlen.