Duisburg. Wegen Hinterziehung von 600.000 Euro Steuern und Sozialabgaben stand ein Paar aus Rheinhausen vor Gericht. Ihre Firma verlegte vor allem Kabel.
Es war eine lange Anklage, die die Staatsanwältin vor dem für Wirtschaftskriminalität zuständigen Schöffengericht des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz verlesen musste. Über Jahre sollen ein 62-Jähriger aus Duisburg-Rheinhausen und seine zehn Jahre jüngere Ehefrau zwischen 2012 und 2015 das Finanzamt und die Sozialkassen geprellt haben. Die Anklage ging von einer Hinterziehung von über 600.000 Euro aus.
Die beiden Angeklagten führten nacheinander und zeitweise gemeinsam eine Firma, die sich auf das Verlegen von Kabeln spezialisiert hatte. Doch bei den Steuererklärungen und den Meldungen der Sozialbeiträge ging es alles andere als korrekt zu.
Scheinrechnungen von Scheinfirmen steigerten die Betriebsausgaben der Duisburger Firma
Von Firmen, die nur genau zu diesem Zweck existierten, hatte der Angeklagte Scheinrechnungen gekauft. Damit konnte er seine Betriebsausgaben künstlich erhöhen. Zugleich bekam er von den Scheinfirmen Kick-back-Zahlungen zurück. Mit dem so erwirtschafteten Schwarzgeld konnte er Beschäftigte bezahlen, deren Arbeitsleistung nur zu einem Teil auf den Lohnzetteln auftauchte.
Rund 100.000 Euro Lohnsteuer hatte der Mann dem Fiskus so vorenthalten. Bei der Umsatzsteuer und seiner eigenen Einkommensteuer war die Schadenssumme für die Allgemeinheit in etwa eben so groß. Der größte Teil entfiel auf Krankenkassen- und Sozialbeiträge: Rund 400.000 Euro entgingen hier den öffentlichen Kassen.
Angeklagter legte ein rückhaltloses Geständnis ab
Nach einem fast zweistündigen Rechtsgespräch der beteiligten Juristen ging das Verfahren recht schnell dem Urteil entgegen. Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte gestand den größten Teil der Vorwürfe ein. Zuvor war ihm für diesen Fall ein vergleichsweise mildes Urteil zugesichert worden: Die Vollstreckung einer 19-monatigen Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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Das Verfahren gegen die Ehefrau, die nach übereinstimmenden Angaben des Paares nur auf dem Papier zeitweise Geschäftsführerin des Unternehmens war, wurde eingestellt. Als Auflage muss sie 100 Stunden Sozialarbeit ableisten. Geld haben die Eheleute inzwischen nämlich nicht mehr. Sie befinden sich in der Privatinsolvenz.