Duisburg. Wegen einer ganzen Reihe von Diebstählen stand ein Duisburger (25) vor dem Schöffengericht. Überraschend legte er ein komplettes Geständnis ab.

Nicht zum ersten Mal stand ein 25-Jähriger aus Meiderich vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Diesmal allerdings wurden gleich drei Anklageschriften verlesen, die nicht weniger als acht Taten auflisteten. Dem Wiederholungstäter, der zur Tatzeit bereits unter Bewährung standen, drohte diesmal ein längerer Aufenthalt hinter Gittern.

Die wohl bemerkenswerteste Tat ereignete sich am 4. Mai dieses Jahres. Da hatte der 25-Jährige einer Bekannten ein Schlüsselbund aus der Wohnung gestohlen. Mit Hilfe dieser Schlüssel verschaffte er sich wenige Stunden später, gegen 4.40 Uhr, Zugang zu einer Spielhalle an der Baustraße und stahl aus einer Geldkassette die Tageseinnahmen in Höhe von rund 500 Euro.

70 Minuten später kehrte der Dieb zurück. Mit einer Sackkarre. Auf die lud er einen kompletten Zigarettenautomaten und rollte ihn aus der Spielhalle heraus. Der Wert des Inhaltes überstieg das, was an Tageseinnahmen zu finden gewesen war, übrigens um ein Mehrfaches.

In einem Elektronikgeschäft in der Innenstadt stahl er zwei Mobiltelefone im Wert von über 1000 Euro, in einem Supermarkt eine Flasche Schnaps für 6,99 Euro. Bei einem Einbruch in einen Kiosk an der Von-der-Mark-Straße erbeutete der 25-Jährige ein bisschen Wechselgeld und eine Kaffeemaschine. Beim Einstieg in einen weiteren Kiosk in Hochfeld wurde er festgenommen, aber von der Haft verschont.

Duisburger sagt vor Gericht: „So geht es nicht mehr weiter“

Was den Angeklagten nicht beeindruckte. Er stieg in die Räumlichkeiten eines bekannten Duisburger Catering-Unternehmens in der Innenstadt ein. Dort stahl er die Schlüssel eines Autos, wurde aber erneut auf frischer Tat festgenommen. Da er inzwischen längst weiterer Taten verdächtigt wurde, existierte bereits ein Haftbefehl, als die Polizei den Mann erneut festnahm. Seit dem 19. September saß er deshalb in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe zu Beginn des Verfahrens vor dem Schöffengericht ein. „Der Mandant weiß, wo er steht, nämlich mit dem Rücken an der Wand“, so der Verteidiger trocken. Der 25-Jährige betonte, er müsse sein Leben nun aber wirklich endlich grundlegend ändern. „So geht es nicht mehr weiter.“ Insbesondere habe er eingesehen, dass er die Drogen weglassen müsse.

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Der Staatsanwalt war von dieser Einsicht offenbar so beeindruckt, dass er eine Bewährungschance sah, womit er beim Verteidiger offene Türen einrannte. „Wenn alle so viel Hoffnung in den Angeklagten setzen, will das Gericht dem nicht im Wege stehen“, begründete der Vorsitzende das Urteil: Eine zweijährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der Angeklagte regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt, und eine Geldbuße von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.