Duisburg. In einer Art privaten Kinderbetreuung soll ein 67-Jähriger aus Duisburg vor 15 Jahren ein kleines Mädchen mehrfach missbraucht haben.

Vermutlich wäre der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen einen heute 67 Jahre alten Duisburger der Justiz nie zu Ohren gekommen, hätte der Freund einer Geschädigten nicht elf Jahre nach den mutmaßlichen Vorfällen zur Selbstjustiz gegriffen. Er soll dem Mann, der jetzt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz steht, einfach die Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen dieser Körperverletzung erfuhr die Polizei auch erstmals von sexuellen Übergriffen, die sich vor mehr als 15 Jahren ereignet haben sollen. Damals wohnte der Angeklagte in Obermarxloh. Gemeinsam mit seiner Ehefrau soll er eine Art privater Kinderbetreuung eingerichtet haben, die von mehreren berufstätigen Nachbarn genutzt wurde. Tageweise soll er zwischen Januar 2006 und Juni 2007 auch auf ein zu Beginn fünfjähriges Mädchen aufgepasst haben.

Anklage geht in Duisburg von mindestens sechs Taten aus

In mindestens sechs Fällen soll sich der zu diesem Zeitpunkt aufgrund gesundheitlicher Probleme früh verrentete Betriebsschlosser an dem Kind vergangen haben. Der genaue Zeitpunkt der Taten wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen: Die Anklage grenzt den Zeitraum auf die Zeit vor der Einschulung des Kindes und dem Umzug des Angeklagten am 1. Juli 2007 ein.

Mehrfach soll der Mann das Kind auf seinen Schoß genommen, dem kleinen Mädchen Pornofilme gezeigt und es dabei sexuell missbraucht haben. Ein Geschehen, dass das Opfer, das inzwischen in Großbritannien studiert, viele Jahre für sich behielt. 2018 vertraute sie sich ihrem englischen Freund an. Dessen Reaktion soll die junge Frau dazu veranlasst haben, der Duisburger Polizei das Motiv für das gewalttätige Verhalten ihres Lebensgefährten zu offenbaren.

Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen

Der Prozess hatte im Juni schon einmal begonnen, musste aber wegen einer Corona-Erkrankung in der Strafkammer nach zwei Verhandlungstagen wieder ausgesetzt werden. Ein Urteil soll nach bisheriger Planung noch vor Weihnachten gesprochen werden.

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Der Angeklagte wollte sich zu Beginn nicht zu dem Vorwurf äußern. Die Verhandlung wird durch die Schwerhörigkeit des 67-Jährigen erschwert. „Hat er immer noch kein Hörgerät?“ Die Frage, die dem Vorsitzenden in diesem Zusammenhang entfuhr, hatte der Angeklagte ausnahmsweise verstanden. „Doch habe ich. Angeblich ist es das Beste, was man als Kassenpatient bekommen kann“, entschuldigte er sich.