Duisburg/An Rhein und Ruhr. Das Hauptzollamt Duisburg hat Hotels und Gasthöfe kontrolliert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüfte auch Objekte in Duisburg. Die Bilanz.

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit haben etwa 50 Beschäftigte des Duisburger Hauptzollamtes vorige Woche Hotels, Pensionen und Gasthöfe im westlichen Ruhrgebiet sowie am Niederrhein kontrolliert. Die in Duisburg ansässigen Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren nach Angaben eines Sprechers auch in sechs Duisburger Objekten mit Übernachtungsmöglichkeiten im Einsatz.

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Kontrolliert wurden am Mittwoch, 3. August, insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Bei den verdachtsunabhängigen Prüfungen seien auch Geschäftsunterlagen der Lohn- und Finanzbuchhaltung geprüft worden. Insgesamt seien 136 Personen in 24 Betrieben überprüft worden, teilte das Zollamt am Montag mit. Dabei hätten sich Anhaltspunkte auf folgende Verstöße ergeben:

Schwarzarbeit: 48 Verdachtsfälle nach Zoll-Kontrollen

  • in sieben Fällen Beitragsvorenthaltung und -veruntreuung,
  • in drei Fällen Nichteinhaltung des Mindestlohns,
  • in drei Fällen illegale Ausländerbeschäftigung und illegaler Aufenthalt,
  • in drei Fällen Leistungsmissbrauch,
  • In 32 Fällen müsse noch weiter ermittelt werden.

Nähere Angaben konnte die Behörde nicht machen. Neben der Aufdeckung von Verstößen dienten die Kontrollen auch der „Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung“, so die Behörde. Für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 sind es 10,45 Euro. Am 1. Oktober erhöht sich der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde.

Der Amtsbezirk des Duisburger Hauptzollamtes umfasst die Städte Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen sowie die Kreise Kleve und Wesel.