Duisburg. Zwei Männer aus dem Duisburger Süden standen vor Gericht. Dabei hatten sie die Polizei zu einem groben Corona-Verstoß am Masurensee gerufen.

Der 1. Mai 2021 war ein schöner Tag. Viel anfangen konnte man mit ihm nicht. Jedenfalls nicht, wenn man mitten im schärfsten Corona-Lockdown die Regeln einhielt. Was mehr als 50 weiße Gewänder tragende Menschen, die sich zu einer Tauffeier am Masurensee in Duisburg versammelten, nicht taten. Mehrere Bürger riefen die Polizei (wir berichteten). Auch zwei Radfahrer aus dem Duisburger Süden. Und ausgerechnet sie standen nun wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizisten vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Laut Anklage hatten sie sich nicht nur lautstark darüber beschwert, dass es bis zu einem Einschreiten der Polizei fast 45 Minuten dauerte und einen Platzverweis ignoriert, sondern die Beamten auch fotografiert und zuletzt attackiert. Die beiden Männer – 53 und 44 Jahre alt – gaben allerdings nur eines zu: „Ich habe schon ganz schön genervt“, so der ältere Angeklagte.

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Mehrfach habe er die Wache im Duisburger Süden und die Leitstelle der Duisburger Polizei angerufen. Dann tauchte ein Streifenwagen auf. Doch die beiden Beamten, eine 27-jährige Polizistin und ihr 23-jähriger Kollege, warteten auf Verstärkung. „Ich habe mich darüber aufgeregt und ihnen mehrfach gesagt, sie sollen endlich was tun“, erklärte der 53-Jährige.

Polizisten interessierten sich schnell mehr für die Radler als für die Tauffeier

Allerdings seien dadurch unversehens sein Freund und er in den Fokus des polizeilichen Interesses geraten. „Die haben uns einen Platzverweis angedroht.“ Nachdem er mit seinem Handy ein Selfie machte, bei dem im Hintergrund die beiden Polizisten zu sehen waren, sei die Situation eskaliert: „Auf einmal lag ich auf dem Boden und hatte das Knie des Polizisten auf der Brust.“ Sein Freund wollte den Vorfall filmen. „Da bekam ich einen Schlag in den Rücken“, so der 44-Jährige. Dann habe ihn die Polizistin angeschrien, er habe sie angegriffen.

Schon kurz nach dem Einsatz hatten Zeugen öffentlich Kritik am Vorgehen der Polizei geäußert.

Die Beamten gaben vor Gericht an, sie hätten ruhig und freundlich insbesondere den 53-Jährigen vergeblich zu beruhigen versucht. Schließlich habe der dem jüngeren Beamten einen Schlag versetzt, während sein Begleiter die Polizistin schubste.

Doch die Polizisten verwickelten sich in Widersprüche: Angeblich hatte jeder mehr als einen Platzverweis ausgesprochen, ohne dass der Kollege es mitbekam. Der Verteidiger wies auf die Einsatzberichte der beiden Beamten hin: Die waren abgesehen von jeweils einem kleinen Teil, in dem jeder mit einem anderen Angeklagten beschäftigt gewesen war, wortgleich kopiert worden. „Einschließlich Rechtschreibfehlern“, so der Anwalt.

Strafrichter fand beim Freispruch deutliche Worte

Nur zwei unbeteiligte Zeugen näherten sich bei ihren Schilderungen in einigen Punkten der Aussage der beiden Beamten an. Drei andere waren über die Handlungsweise der Beamten erschreckt bis schockiert gewesen. Und etwas, dass man als tätlichen Angriff der Angeklagten hätte werten können, hatte überhaupt niemand gesehen.

Auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch. Und der Richter fand im Urteil deutliche Worte: „Es gibt keinen Tatnachweis. Allein schon deshalb nicht, weil es sich nicht um rechtmäßige Diensthandlungen der Polizisten handelte.“

Es sei keine Straftat, ein Foto von einem Polizisten im Einsatz zu machen. Und ob überhaupt ein Platzverweis ausgesprochen wurde, oder dieser nur angedroht worden war, sei mehr als fraglich. Die Kosten trägt nun die Staatskasse.