Duisburg. Eine Gruppe hat im Duisburger Finkenkrug die Zeche geprellt – müssen die Kellner haften? Was die Pandemie mit Zechprellerei zu tun haben könnte.
Die Nachricht schlug in Duisburg große Wellen: Am Freitag, 4. März, prellte eine ganze Gästegruppe in der beliebten Kneipe Finkenkrug in Neudorf die Zeche. Mit einem Instagram- und Facebook-Post machte sich das Finkenkrug-Team Luft und enthüllte, mit welcher beinahe kriminellen Energie die Gruppe ihren fragwürdigen Coup abwickelte. Bevor die Gäste stiften gingen, quatschten sie nämlich noch gemütlich mit einer Kellnerin im Biergarten – nur um dann die Flucht zu ergreifen.
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„Findet ihr das richtig“, fragt das Team auf Instagram, „dass man als Kellner jetzt für die offene Rechnung gerade stehen soll?“ Besonders dieser Satz sorgte in den sozialen Netzwerken für Empörung, sollten demnach doch scheinbar die Kellner, zumeist Studenten, für die geprellte Zeche aufkommen. Die Aufregung stellt sich nun als unbegründet heraus, der Instagram-Beitrag wurde wohl in der Hitze des Gefechts verfasst. „Die Kellner müssen den Schaden natürlich nicht zahlen“, versichert Finkenkrug-Chef Roland Jahn.
Sorgten geschlossene Clubs und Diskotheken für mehr Zechprellerei?
Allerdings, das merke Jahn, habe die Zechprellerei in der letzten Zeit zugenommen, wenn auch nur ein wenig. „Dadurch, dass die Clubs und Diskotheken so lange geschlossen waren, ist ein Publikum zu uns in die Kneipe gekommen, das wir sonst nicht haben“, versucht sich Roland Jahn an einer Erklärung für die Zunahme. Vor allem nach dem ersten Lockdown sei die Zechprellerei sehr viel häufiger gewesen, mittlerweile sei das Phänomen „aber insgesamt kein Problem“ mehr.
Marc Weber, Kreisvorsitzender der Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) in Duisburg und Inhaber des Websters am Dellplatz hat „noch nie Verständnis“ für Zechprellerei gehabt, „und jetzt noch weniger“. Zechprellerei sei ein Phänomen, das es schon immer gegeben habe und auch immer geben werde. „Allerdings können wir keine Entwicklung in die eine oder andere Richtung feststellen. Aber in der jetzigen Situation – nach zwei Jahren Pandemie mit heftigsten Auswirkungen auf unsere Branche – ist es natürlich noch bitterer, wenn sie von ihren eigenen Gästen um ihren Lohn gebracht werden.“
Kellner müssen im Einzelfall für Zechprellerei haften
Wie viele Fälle es gibt, in denen Kellner tatsächlich für eine geprellte Zeche zahlen müssen, darüber liegen dem Dehoga keine Zahlen vor. „Grundsätzlich“, erklärt Pressesprecher Thorsten Hellwig, „liegt das Risiko beim Unternehmer. Allerdings kann im Einzelfall, abhängig vom Verschulden, auch eine Haftung eines Beschäftigten bestehen.“