Duisburg. Drogenhandel warf die Anklage zwei Duisburgern und einem Dinslakener vor. Die Polizei überraschte sie in einer Wohnung im Dellviertel.

Der widerlich süße Geruch, der aus einer Wohnung im zweiten Stock an der Wittekindstraße im Dellviertel drang, kam der Hausbesitzerin am 3. Juli 2018 verdächtig vor. Die 62-Jährige rief die Polizei. Als die unten anrückte, flogen oben Drogen aus dem Fenster. In diesem Zusammenhang standen nun zwei 25 und 27 Jahre alte Duisburger und ein 26-jähriger Dinslakener vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage warf ihnen Drogenhandel vor. Denn dass einer der Angeklagten eine Tüte mit Rauschgift aus dem Fenster Richtung Garten warf, erwies sich als ziemlich sinnlos. Die Polizei fand in der Wohnung noch fast zwei weitere Kilo Marihuana.

Mieter der Wohnung in Duisburg hatte von nichts gewusst

Der 27-jährige Mieter der Wohnung will davon angeblich nichts gewusst haben. „Ich war an dem Tag nicht da. In den Wochen zuvor habe ich mich ständig nur bei meiner Freundin aufgehalten“, beteuerte er. Während der 26 Jahre alte Dinslakener schwieg, berichtete der Duisburger, er sei nur aus Neugier am Tattag mit dabei gewesen.

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„Als dann plötzlich die Polizei vor der Türe stand, hat mein Mandant Panik bekommen“, so der Verteidiger. „Schließlich stand er ja bereits unter Bewährung.“ Dass sich außer dem Marihuana, dass gerade noch auf dem Tisch gelegen hatte und von dem die Angeklagten offenbar kräftig geraucht hatten, noch viel mehr Rauschgift in der Wohnung befand, habe der 26-Jährige nicht gewusst.

Zeugenaussagen warfen mehr Fragen auf, als sie beantworteten

Die Aussagen der Vermieterin und eines Bekannten, der mit ihr zusammen am Tattag im Garten gesessen hatte, waren irgendwie nicht besonders ergiebig. Angeblich war jemand mit der Polizei nach oben gegangen. Die Beamten erinnerten sich daran aber nicht. Und auch darüber, was da nun aus dem Fenster geflogen war – ein Säckchen oder ein Paket – konnten sich die Zeugen nicht einigen.

Die Version des 27-jährigen Wohnungsmieters war am Ende jedenfalls nicht zu widerlegen. Das Schöffengericht sprach ihn frei. Bei den beiden anderen Angeklagten fiel den Juristen gerade rechtzeitig ein, dass sie ja bereits wegen anderer Taten verurteilt worden waren. Bei der Bildung einer neuen Gesamtstrafe wäre die Tat aus 2018 kaum noch ins Gewicht gefallen. Das Verfahren gegen die zwei Männer wurde eingestellt.