Duisburg. Beim Döneressen, im Kino oder im Fitnessstudio: Wie genau wird 2G und 2G-Plus in Duisburg kontrolliert? Die Redaktion hat den Test gemacht.
2G, 2G-Plus und nun die Sonderregelung für Geboosterte. In Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie in der Gastronomie müssen Besucher und Gäste seit Wochen teilweise nicht nur ihren Impf- und Genesennachweis zücken. Viele Betreiber stöhnen über das komplexe Regelwerk, dürfen so aber – anders als noch vor einem Jahr – trotz hoher Infektionszahlen weiter geöffnet haben. Doch wie streng wird vor Ort kontrolliert? Die Redaktion hat Ende Dezember und Anfang Januar Stichproben in Duisburg gemacht.
2G- und 2G-Plus-Kontrollen in Duisburg: Stichprobe im Dönerium
Wer in der Dönerbude am Osteingang des Duisburger Hauptbahnhofs nicht nur essen, sondern auch sitzen möchte, den weist schon ein Schild an der Eingangstür auf die zum Testzeitpunkt geltende 2G-Regel in der Gastronomie hin. Dürüm und Co. im Sitzen gibt es nur gegen Vorlage von Impfnachweis und dazu passendem Personalausweis. Die Gruppe, die nach uns den Laden betritt, wird von der Theke aus ebenso kontrolliert wie die Testperson.
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UCI Kinowelt
Im Kino nebenan gilt ebenfalls 2G. Die Kette nimmt die Kontrolle bei unserer Stichprobe ernst: Vor der Rolltreppe Richtung Kinosäle lässt sich ein Mitarbeiter nicht nur das gelöste Ticket zeigen, sondern ebenso Impf- und Personalausweis. Positiv fällt auf: Hier wird die Corona-App sogar gescannt, eine etwaige Fälschung dürfte auffallen.
Boulderhalle Monkeyspot
Bevor es in den eigentlichen Sportraum geht, muss sich in der Boulderhalle Monkeyspot jeder Sportler und jede Sportlerin namentlich registrieren. Dabei wird gleichzeitig auch der Impfstatus erfasst und für spätere Besucher gespeichert. Einmal gescannt, muss der Impfnachweis also, solange er gilt, nicht erneut vorgelegt werden. Auf Personalausweis und tagesaktuellen Corona-Test wirft der Mitarbeiter am Tresen ebenso einen gründlichen Blick, sogar Datum und Uhrzeit des Tests checkt er. Darüber hinaus gilt: Nur beim Klettern selber darf die Maske abgenommen werden, wer Bodenkontakt hat, muss sie tragen.
Trampolinhalle Superfly
Auch in der Trampolinhalle gilt die 2G-Plus-Regel. Ein Mitarbeiter kommt zur Tür und kontrolliert vor dem Einlass alle erforderlichen Nachweise (Impfzertifikat, Personalausweis), erst dann geht es in die Sporthalle. Wer hüpfen will, muss sich vor Ort oder am besten online registrieren. Auch die Begleitpersonen müssen vollständig geimpft sein und einen Schnelltest (maximal 24 Stunden) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorweisen können. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis.
Laser-Zone
Ohne 2G-Nachweis geht nichts beim Laser-Tag auf der Ruhrorter Straße in Kaßlerfeld. Beim Besuch – vorab muss online ein Zeitfenster gebucht werden – werden die QR-Codes der Corona-App gescannt, der Ausweis abgeglichen. Während des sportlichen Spiels gilt die Maskenpflicht. Warum aber kein aktueller Test erforderlich ist wie bei anderen Sporteinrichtungen, kann die Dame am Empfang auch nicht sagen. Die Pressestelle der Stadt Duisburg erklärt, dass Laser-Tag-Einrichtungen nach Vorgabe des Landes als Freizeiteinrichtung im Sinne der Coronaschutzverordnung angesehen werden und demnach von immunisierten Personen ohne einen negativen Testnachweises besucht werden dürfen.
Fitnessstudio AI Fitness
Wenn die Mitarbeiter des AI Fitnessstudios im Averdunk-Center den Nachweis über die vollständige Corona-Impfung einmal in Verbindung mit dem Personalausweis kontrolliert haben, ist dieser im System hinterlegt. Wird auf dem Bildschirm an der Rezeption also an der elektronischen Schranke angezeigt. Zuletzt musste man dort nun auch einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen, allerdings dazu passend nicht noch einmal seine Ausweisdokumente. Eine Mitarbeiterin erklärt freundlich: „Das ist nicht nötig. Denn Namen und ein Foto haben wir im System. Das kann ich also auch so abgleichen.“ Im nächsten Schritt können geboosterte Sportler dort nun auch ihren Impfstatus aktualisieren. Einen Schnelltest benötigen sie dann nicht mehr.
>> 2G und 2G-Plus: Diese Regeln gelten derzeit
- Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt 2G-Plus unter anderem in der Gastronomie, Sport in Innenräumen, Hallenbädern und Wellness, privaten Feiern ohne Tanz und sexuellen Dienstleistung. In der Gastronomie hatte zuvor lediglich die 2G-Regel gegriffen.
- Es muss also ein Nachweis der Immunisierung, ein Ausweisdokument sowie ein negativer Schnelltest vorgezeigt werden.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind laut Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums Personen, die vollständig geimpft sind (also: im Regelfall zweimal) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (Booster Impfung). Ausgenommen sind auch diejenigen, die vollständig geimpft sind und in den vergangenen drei Monaten eine Corona-Infektion (Durchbruchsinfektion) durchlebt haben.