Duisburg/Rostock. Die Polizei hat in Duisburg zwei 38 Jahre alte Männer festgenommen. Sie sollen Kunden mit falschen Internetshops um Millionen gebracht haben.
Ermittler aus Mecklenburg-Vorpommern haben zwei mutmaßliche Internetbetrüger in Duisburg aufgespürt. Sie sollen von dort aus mit Fake-Shops einen Millionenschaden bei gutgläubigen Käufern verursacht haben sollen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rostock dursuchen Polizisten drei Wohnhäusern in Duisburg und im Landkreis Hof in Bayern. In Duisburg wurden dabei zwei 38 Jahre alte Männer verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Internetspezialisten kommen Betrügern aus Duisburg auf die Spur
An dem Schlag gegen Cyberkriminalität waren etwa 80 Beamte aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Nach Angaben der Behörde stehen die beiden Beschuldigten im Verdacht, seit mindestens zwei Jahren etwa 55 falsche Internetshops betrieben zu haben. Über die professionell gestalteten Internetseiten sollen sie verschiedene Waren gegen Vorkasse angeboten, diese aber nach Zahlung nicht geliefert haben.
Laut Staatsanwaltschaft sind mehr als 1000 Anzeigen, die aus dem gesamten Bundesgebiet eingingen, auf die von den beiden Männern eingestellten Fake-Shops zurückzuführen. Die Schadenssumme sei noch nicht vollständig ermittelt, liege vermutlich aber „in Millionenhöhe“, hieß es. Nach weiteren Informationen der Staatsanwaltschaft Rostock waren Internetspezialisten der Kriminalpolizei Schwerin den mutmaßlichen Tätern auf die Spur gekommen.
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Das Duo soll aus einem besonders gesicherten Keller eines der drei durchsuchten Wohnhäuser agiert haben. Die Ermittlungen hätten zwei Jahren gedauert. Im Zuge des etwa 14-stündigen Einsatzes seien eine Vielzahl von Computern, Mobiltelefonen und Datenträgern sowie zwei elektronische Bitcoin-Tresore als Beweismittel sichergestellt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, wurden „als vermögensabschöpfende Maßnahmen“ zwei hochwertige Autos, ein Motorrad, Schmuck sowie Bargeld in Höhe von 380.000 Euro gesichert. Im Falle einer Verurteilung drohe den Beschuldigten eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. (mit dpa)