Duisburg. Ein verurteilter falscher Arzt stand erneut vor Gericht. Die Verhandlung endete mit einer noch härteren Strafe für den uneinsichtigen Scharlatan.
Ein 54 Jahre alter Lehrer aus Duisburg suchte 2015 nach einem Mittel gegen seine Diabetes. Dabei stieß er auf die Werbung für ein Präparat namens „Cobra Antidote“, das ein in Jamaika geborener Mann anpries. Er vertraute den Anweisungen des 45-Jährigen, den er für einen Arzt hielt, und setzte sein Insulin ab. Drei Tage später fiel er ins Koma. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz nun mit dem Fall befassen.
Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im März dieses Jahres wegen Führens eines falschen Titels, Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, fahrlässiger Körperverletzung und wegen Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt (wir berichteten). Dagegen war der Angeklagte in die Berufung gezogen. Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein, womit der Ausgang des Verfahrens völlig offen war.
Lehrer aus Duisburg setzte sein Insulin ab und trank die Medizin des Angeklagten
Auch in zweiter Instanz begriff der Angeklagte nicht, worum es im Kern ging. Er verteidigte sein Präparat, das er laut Erkenntnissen des Gerichts an mindestens acht Kunden lieferte. „Ich habe weltweit 400 Patienten“, brüstete sich der 45-Jährige. Niemand behauptete, dass sein Mittelchen an sich gefährlich wäre. Im Gegenteil: Das Präparat hatte laut Laboruntersuchungen eigentlich überhaupt keine Bestandteile, von denen eine medizinische Wirkung erwartet werden kann.
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Die Gefährlichkeit ergab sich für die Berufungskammer vor allem dadurch, dass ein Beipackzettel die Käufer dazu aufforderte, alle anderen Medikamente sofort abzusetzen. Der Lehrer aus Duisburg hatte das getan. Weil er kein Insulin mehr spritzte, musste er von Rettungskräften reanimiert werden. Zudem, so die Kammer, habe der Angeklagte mit Versprechungen geworben, das Mittel könne von Diabetes über Krebs bis Aids alles Mögliche heilen. Es sei als Arznei präsentiert worden. Eine, die allerdings nicht zugelassen war.
Gericht: 45-Jähriger zeigte keinerlei Einsicht in sein Unrecht
Dem Angeklagten, der verzweifelt mit Fachbegriffen um sich warf, sprach auch niemand ab, dass er in den Tropen medizinische Kenntnisse erlangt haben kann – auch wenn Ärzte seine Behauptungen nicht immer nachvollziehen konnten. „Mag sein, dass er sich in anderen Ländern Doktor nennen darf“, so der Vorsitzende am Ende der anstrengenden siebenstündigen Beweisaufnahme. „In Deutschland durfte er es jedenfalls nicht.“
Und schließlich hatte der Angeklagte auch noch einen Polizisten beleidigt, weil der die bei Durchsuchungen beschlagnahmten Asservate nicht herausgeben wollte.
Für all das gab es ein Jahr, sieben Monate und zwei Wochen Gefängnis. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung hielt die Berufungskammer für ausgeschlossen: „Der Angeklagte hat keinerlei Einsicht in das Unrecht und die Gefährlichkeit seines Tuns erkennen lassen“, so der Vorsitzende. Stattdessen habe der 45-Jährige die Absicht bekundet, sein Mittel weiter zu vermarkten – wenn man ihn nur ließe.