Duisburg. Wegen Missbrauchs einer 13-Jährigen stand ein Duisburger (32) vor Gericht. Unklar blieb jedoch, ob er das wahre Alter der Teenagerin kannte.

Mit einem Freispruch endete vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 32 Jahre alten Meidericher. Ihm war vorgeworfen worden, er habe im Juli 2020 in seiner Wohnung Sex mit einem gerade erst 13 Jahre alten Mädchen gehabt. Doch am Ende des dreitägigen Prozesses gab es zu viele unterschiedliche Altersangaben.

Die 13-Jährige hatte zunächst sogar behauptet, sie sei vergewaltigt worden. Doch daran hatte die Staatsanwaltschaft schon angesichts der anderslautenden Aussage einer ehemaligen Freundin der 13-Jährigen Zweifel gehabt. Die Anklage war am Ende auf den Umstand beschränkt worden, dass Sex mit Kindern in jedem Fall verboten ist.

Zeugen machten bei Prozess in Duisburg unterschiedliche Angaben

Dazu aber hätte der Angeklagte wissen müssen, wie alt oder besser wie jung die Zeugin zum Tatzeitpunkt tatsächlich war. Seine Angabe, dass er angesichts des Auftretens der Zeugin, die wie ihre Freundin am Tatabend kräftig dem Alkohol zugesprochen haben soll, keine Zweifel hatte, dass sie deutlich älter gewesen sei, war nicht zu widerlegen.

Und die übrigen Zeugen erinnerten sich an das, was die 13-Jährige als ihr Alter genannt haben soll, bevor sie sich mit dem Angeklagten in ein anderes Zimmer zurück zog, durchaus unterschiedlich. Die Vernehmung der heute 14 Jahre alten Duisburgerin, die am letzten Verhandlungstag von der Polizei vorgeführt werden musste, geschah unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bescherte dem Gericht aber in den zentralen Fragen auch wenig Aufklärung.

Staatsanwalt sprach von „Zahlen-Salat“

Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussvortrag von einem „Zahlen-Salat“, bei dem alles zwischen 13 und 18 Jahren im Angebot gewesen sei. Erschwerend komme hinzu, dass sich einstmals befreundete Personen inzwischen überhaupt nicht mehr leiden können und man so überhaupt nicht einschätzen könne, wer weshalb was sage.

In der Einschätzung sei die ganze Sache „moralisch eine Riesen-Sauerei“. In dieser Einschätzung waren sich die beteiligten Juristen einig. Doch die gleiche Einigkeit herrschte darin, dass dem Angeklagten ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht nachzuweisen sei. Der 32-Jährige wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.