Duisburg. Die Verfolgungsjagd eines 42-Jährigen mit der Polizei sorgte im Februar für wilde Gerüchte. Nun sprach der Mann vor Gericht über die Hintergründe.

Es war eine Verfolgungsjagd, die in Duisburg für viel Aufsehen und wilde Gerüchte sorgte: Mit bis zu 100 Stundenkilometern raste ein 42 Jahre alter Duisburger am Steuer eines Autos durch kleine Straßen in Wanheimerort und Buchholz, ignorierte Vorfahrtsregelungen, kurvte in den Gegenverkehr. Mehrere Autos mussten ausweichen. Auf seiner Flucht rammte er zweimal einen Polizeiwagen. Zwei Beamte wurden verletzt, bevor man den Fahrer auf dem Norbert-Spitzer-Platz stellen konnte. Nun stand der 42-Jährige vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Liste der Vorwürfe war lang: Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Drogenhandel und Fahren ohne Führerschein. Dass der 42-Jährige allen Grund hatte, die Polizei zu meiden, wurde erst hinterher klar. Denn der Duisburger hatte seit 2018 keinen Führerschein mehr. Dafür transportierte er in seinem Auto aber mehr als 600 Gramm Amphetamin.

Duisburger war wegen Rotlichtverstoß aufgefallen

Unter diesen Umständen wäre der Angeklagte gut beraten gewesen, sich im Straßenverkehr unauffällig zu verhalten. Doch an der Wacholderstraße überfuhr er eine rote Ampel. Und das direkt vor den Augen einer Streifenwagenbesatzung. Als die ihn daraufhin anhalten wollte, gab der 42-Jährige Gas.

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Riskant kurvte er durch enge Straßen in Wanheimerort. Zwischenzeitlich verlor die Besatzung des Streifenwagens ihn aus den Augen. Weitere Polizeifahrzeuge nahmen die Verfolgung auf. Eines von ihnen rammte der Angeklagte, als er ihm die Vorfahrt nahm, bremste das selbe Fahrzeug am Ende seiner Flucht noch so aus, dass der Streifenwagen auffuhr.

Angeklagter schämt sich für die Tat

Vor dem Schöffengericht gab der 42-Jährige zu, sich für die Tat „furchtbar“ zu schämen. Was sich auch daran ablesen ließ, dass er inzwischen an eine verletzte Beamtin ein Schmerzensgeld zahlte und ihren Transport ins Krankenhaus bezahlte. Schon frühzeitig hatte der Angeklagte die Tat gestanden. Auch den Drogenhandel: Er habe aufgrund familiärer Probleme damals eine Hochphase beim Drogenkonsum gehabt. Das Rauschgift sei für ihn, ein Teil aber auch zum Verkauf bestimmt gewesen. Um den eigenen Konsum zu finanzieren.

Inzwischen lebt der 42-Jährige, der nur geringfügig vorbestraft war, in geordneten Verhältnissen. Angesichts der Gesamtumstände gab ihm das Gericht eine Chance. Eine zweijährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Da die Strafe so ausfiel wie es auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte ist damit zu rechnen, dass sich die Berufungsinstanz nicht mehr mit dem Fall auseinander setzen muss.