Duisburg. An der Urne in Duisburg-Hagenshof stimmten nur 38 Wahlberechtigte ab – das hatte dann Folgen für die Auszählung der Stimmen.

Am Wahlabend dauerte es in Duisburg bis 23.20 Uhr, bis die Wahlhelferinnen und -helfer alle Stimmen aus allen 323 Urnen- und 105 Brief-Wahlbezirken ausgezählt und an die Stadt übermittelt hatten. Das vorläufige amtliche Endergebnisse kam somit leider auch für unsere Lokalredaktion zu spät – die Zeitungsseiten hatten wir vorher schon ins Druckhaus senden müssen. In der gedruckten Montagsausgabe konnten wir darum nur späte Zwischenstände abbilden.

23.30 Uhr – „damit lagen wir im guten Mittelfeld aller kommunalen Wahlbehörden in NRW“, sagte Stadtsprecher Peter Hilbrands am Montag. Er konnte auch Näheres zur Rekord-Briefwahl mitteilen: 96.724 Wahlbriefe seien in die Auszählung eingegangen, „die Rücklaufquote bei der Briefwahl in Duisburg liegt bei 92,9 Prozent.“ Zum Vergleich: Nach dem Briefwahl-Chaos bei der Kommunalwahl 2020 betrug die Rücklaufquote lediglich 83,5 Prozent.

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Neuigkeiten zur Anzahl der Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragt, aber keine Unterlagen erhalten hatten und somit ohne Wahlschein nicht an der Urne votieren durften (wir berichteten), hatte Hilbrands am Montag noch nicht parat. Der Wahlausschuss tagt am Freitag, 1. Oktober, um 13 Uhr öffentlich, um das endgültige Endergebnis festzustellen.

Bundestagswahl in Duisburg: Sondersituation in Hagenshof

Einzige Besonderheit sei am Sonntag laut Peter Hilbrands eine Sondersituation im Wahlbezirk 1203 (Bereich um das Christophorus-Werk am Hagenshof) gewesen: Dort durfte der Wahlvorsteher aufgrund einer zu geringen Stimmenzahl – nur 38 Wählerinnen und Wähler kamen – nicht alleine selbst auszählen.

Die Rücklaufquote bei der Briefwahl in Duisburg lag bei 92,9 Prozent.
Die Rücklaufquote bei der Briefwahl in Duisburg lag bei 92,9 Prozent. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Die Helfer des benachbarten Stimmbezirks 1204 (Nebenzimmer im Bürgerhaus Hagenshof) mussten sich an der Auszählung beteiligen. Laut Bundeswahlgesetz dürfen Wahlhelfer bei weniger als 50 Stimmen im Wahllokal nicht selbst auszählen, so Hilbrands: „Dies würde als Verstoß gegen das Wahlgeheimnis gewertet.“ pw