Duisburg. Erstklässler, die 2022 in Duisburg starten, müssen bereits im Oktober bei den Grundschulen angemeldet werden. Was Eltern dabei beachten müssen.

Kinder, die im kommenden Jahr (2022) schulpflichtig werden, müssen im Zeitraum vom 4. bis zum 8. Oktober 2021 an den Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Wie die Stadt informiert, erfolgen die Anmeldungen in diesem Jahr – nach Kontaktaufnahme mit der gewünschten Grundschule – an fest zugewiesenen Terminen.

Grund dafür sind die besonderen Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. „Das Betreten des Schulgebäudes ist nur unter Beachtung der geltenden Regeln der Corona-Betreuungsverordnung möglich“, teilt die Verwaltung ergänzend mit.

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Schulstart 2022: Familienbuch oder Geburtsnachweis bei Anmeldung erforderlich

https://www.waz.de/staedte/duisburg/quarantaene-fuer-539-kinder-an-schulen-und-kitas-in-duisburg-id233181407.htmlSchulpflichtig für das kommende Schuljahr 2022/23 sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Jungen und Mädchen werden hierüber in Kürze vom Schulamt informiert, so die Stadt in einer Mitteilung.

Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren wurden, können auf Antrag ebenfalls angemeldet werden. Auch hier sei eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. „Beim Termin ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen“, informiert die Stadt. Alle anzumeldenden Kinder sollten bei der Anmeldung in der Schule vorgestellt werden.

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