Duisburg. 71-Jähriger soll versucht haben, Frau, Schwager und Sohn zu töten. Er soll einen Gasherd aufgedreht und brennende Kerzen davor gestellt haben.
Ein beschauliches Reiheneckhaus in einer ruhigen Anwohnerstraße im Süden von Duisburg wäre im Frühjahr beinahe Schauplatz einer Tragödie geworden. Bekannt wird der Vorfall erst jetzt. Ab der kommenden Woche wird das Drama vor dem Duisburger Landgericht verhandelt. Angeklagt ist ein 71-jähriger Duisburger. Ihm wird versuchter Mord in drei Fällen vorgeworfen. Er soll versucht haben, seine Ehefrau, seinen Schwager und seinen geistig behinderten Sohn (34) zu töten.
Laut Anklage soll der nicht vorbestrafte Mann am 8. März gegen 1 Uhr in der Nacht in der Küche in der ersten Etage des Hauses den Gasherd auf die höchste Stufe aufgedreht, zwei Stangenkerzen aus Wachs davor gestellt und entzündet haben. Anschließend habe der 71-Jährige das Haus verlassen. Seine Verwandten hätten zu diesem Zeitpunkt geschlafen. Zur Explosion mit möglicherweise verheerenden Folgen sei es nur deshalb nicht gekommen, weil die Ehefrau gegen 6 Uhr offenbar Gasgeruch bemerkt habe. Sie habe noch rechtzeitig den Herd abgedreht und die Kerzen gelöscht.
Staatsanwaltschaft geht von Mordmerkmal Heimtücke aus
Als Mordmerkmal nimmt die Staatsanwaltschaft Heimtücke an, weil die schlafenden Verwandten arg- und wehrlos gewesen seien, als der Herd aufgedreht worden sei. Neben dem Vorwurf des versuchten Mordes geht es auch um eine versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und um versuchte schwere Brandstiftung. Der 71-Jährige sitzt seit März in Untersuchungshaft.
Zwischen den Eheleuten soll es im Vorfeld schon länger Streitigkeiten gegeben haben, dort ist eventuell das Motiv für die Tat zu finden. Auch eine Trennung soll im Raum gestanden haben. Der 71-Jährige soll für diesen Fall zudem befürchtet haben, künftig hohe Unterhaltszahlungen für Frau und Sohn leisten zu müssen.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten den Vorfall im März nicht publik gemacht. Die Gerichtsverhandlung ist hingegen öffentlich. Die Ehefrau und der Sohn werden im Prozess als Nebenkläger auftreten. Nach dem Auftakt am Montag hat die Kammer zunächst drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte schon in der zweiten September-Hälfte fallen.