Duisburg. Corona-Prämie: 4,6 Millionen Euro schütten die Duisburger Kliniken aus. Helios-Pflegekräfte beklagen Ungerechtigkeit. Warum einige leer ausgehen.

Über viereinhalb Millionen Euro Corona-Prämien schütten die Duisburger Kliniken an ihre Mitarbeitenden aus. Doch nicht die gesamte Belegschaft bekommt ein Stück vom Kuchen: So sind zum Beispiel alle Mitarbeiter der psychiatrischen Abteilungen leer ausgegangen – zum Unverständnis der Pflegerinnen und Pfleger.

„Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen“, sagt ein Mitarbeiter der psychiatrischen Station der Helios Kliniken Duisburg. Seine Identität ist der Redaktion bekannt, jedoch möchte er anonym bleiben. „Auch wir waren den besonderen Bedingungen und Anstrengungen in der Corona-Pandemie ausgesetzt“, erklärt der Helios-Mitarbeiter. Dabei richtet sich seine Kritik nicht an den Träger, sondern den Gesetzgeber.

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Corona-Prämie: Helios-Pflegekräfte üben Kritik am Gesetzgeber

Denn das Problem des Ausschlusses der psychiatrischen und psychosomatischen Abteilungen von der Corona-Prämie betrifft alle Träger und Krankenhäuser. So heißt es im Krankenhausfinanzierungsgesetz explizit zur Corona-Prämie aus dem April 2021, dass „psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, Krankenhäuser und entsprechende Krankenhausabteilungen, die ihre Leistungen nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen“ nicht anspruchsberechtigt sind.

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Alleine in den psychiatrischen Bereichen bei Helios in Duisburg betrifft das rund 100 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit, erklärt die Pressestelle. Dabei seien die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie etwa für die Pflegekräfte der Fachstationen in der Hochfelder Helios-Marien-Klinik hoch gewesen.

Corona: Körperliche und verbale Gewalt auf psychiatrischen Stationen

So schildert der Mitarbeiter etwa, dass das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen insbesondere im Bereich der Psychiatrie die Kommunikation mit den Patienten stark eingeschränkt hat. „Gerade im psychiatrisch-therapeutischen Bereich erschwerte dieses die Einschätzung der Stimmung des Patienten und das Lesen von Emotionen“, sagt der Pfleger.

Gerade weil nicht alle Patienten ihren Aufenthalt in der Psychiatrie freiwillig verbringen, wurden Pfleger und Pflegerinnen deshalb an ihre Grenzen gebracht. So zeigten Patienten „nicht kooperatives Verhalten“ gegenüber den Corona-Maßnahmen oder verkannten im Rahmen ihrer schweren Erkrankung – etwa akute Psychosen oder Demenz – die Notwendigkeit der Maßnahmen, erklärt der Pfleger. So seien „Gewalt und Aggression“ in körperlicher und verbaler Form alltäglich gewesen – etwa bei diagnostischen Untersuchungen wie einem Mund-Nasenabstrich.

Helios: „Unmut über die Zuteilung“ der Corona-Prämie sei nachvollziehbar

„Wir wissen um die besonderen Leistungen und Belastungen unter anderem der psychiatrischen Kolleginnen und Kollegen in der Pandemie, etwa bei der Versorgung dementer Covid-Patienten“, teilt eine Helios-Sprecherin auf Nachfrage mit. Daher könne der Träger „den Unmut über die Zuteilung“ der Corona-Prämie nachvollziehen.

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Helios habe das im psychiatrischen Bereich tätige Personal, das pandemiebedingt intern dauerhaft auf anderen Stationen eingesetzt und dort eine besondere Belastung durch den Einsatz bei Covid-Patienten erfahren hat, an der Prämie beteiligt, teilt der Träger mit. „Das haben wir in gemeinsamer Abstimmung mit dem Betriebsrat, im Sinne der Gleichstellung und in dem für uns möglichen Rahmen getan.“ Da jedoch öffentliche Mittel verteilt wurden, „zählt auch bei der aktuellen Prämie der Wille des Gesetzgebers, an den wir uns zu halten haben“, teilt Helios mit.

>> CORONA-PRÄMIE IN DUISBURGER KLINIKEN

  • Über die Verteilung von rund 4,6 Millionen Euro in den Duisburger Kliniken haben die Geschäftsführungen im Einvernehmen mit den Mitarbeitervertretungen und Betriebsräten in den Häusern entschieden. Mit rund 1,84 Millionen Euro entfällt der größte Anteil in Duisburg auf die vier Helios-Kliniken. Die berechtigten Beschäftigten durften sich auf Beträge zwischen 350 und 1000 Euro freuen, so der Träger.
  • Für Helios gilt: Es gab bereits zwei Prämienauszahlungen, an denen auch zum Teil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der psychiatrischen Stationen beteiligt waren, teilt der Träger mit. Eben jene nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und eine tarifliche, arbeitgeberfinanzierte Prämie.