Duisburg. Das müssen Bürgerinnen und Bürger beachten, die nach 15. August ihre Wohnung in Duisburg wechseln, damit sie im September wählen können.
Um bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September wahlberechtigt zu sein, müssen sich Neubürgerinnen und Bürger in Duisburg rechtzeitig um- und anmelden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 15. August 2021 – dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses aus dem Melderegister – aus einer anderen Gemeinde zuziehen, müssen spätestens bis zum 5. September 2021 zusätzlich zur Ummeldung schriftlich einen Antrag auf Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis stellen.
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Sie werden dann aus dem vorherigen Wählerverzeichnis gestrichen. Der Antrag ist in allen Bürgerservicestellen parallel zur An-/Ummeldung erhältlich. Bei Umzügen innerhalb des Duisburger Stadtgebietes nach dem 15. August 2021 bleibt das Wahlrecht im ehemaligen Wahlbezirk bestehen. Eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auf Antrag ist hier nicht möglich.
Alle Informationen zu dem Verfahren gibt es online auf der Internetseite der Stabsstelle für Wahlen: www.duisburg.de/microsites/wahlen/index.php.