Duisburg. In Duisburg verdienen Frauen, die eine Vollzeitstelle haben, oft weniger als männlichen Kollegen. Wie groß die Unterschiede beim Einkommen sind.

Sie haben oft genauso lange Arbeitszeiten, sind beim Einkommen aber im Nachteil: In Duisburg verdienen Frauen, die eine Vollzeitstelle haben, aktuell rund 390 Euro und damit zehn Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aufmerksam.

Die NGG beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegt der durchschnittliche Verdienst von Beschäftigten mit voller Stundenzahl in Duisburg derzeit bei 3641 Euro im Monat. Während Männer durchschnittlich 3758 Euro verdienen, kommen Frauen auf lediglich 3367 Euro im Monat.

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Einkommen in Duisburg: „Bis zur Lohngerechtigkeit ein weiter Weg“

„Die Zahlen zeigen, dass es bis zu einer echten Lohngerechtigkeit noch ein weiter Weg ist. Im Verkauf einer Bäckerei oder an der Rezeption eines Hotels – also bei Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden – sind die Einkommensunterschiede besonders groß“, sagt Hans-Jürgen Hufer, Geschäftsführer der NGG-Region Nordrhein. Das habe auch damit zu tun, dass sich Fleischereien, Bäckereien, Hotels und Gaststätten häufig nicht an Tarifverträge hielten – und viele Frauen in niedrigeren Positionen mit geringeren Löhnen abspeisten.

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Hinzu komme, dass Frauen überdurchschnittlich oft in Teilzeit- und Minijobs arbeiteten. „Solche Stellen erschweren nicht nur den beruflichen Aufstieg, sie sind meistens auch deutlich schlechter bezahlt als Vollzeitarbeitsplätze. Deshalb dürfte der tatsächliche Gender-Pay-Gap, also die Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern, in Duisburg deutlich über zehn Prozent liegen“, betont Hufer.

Strukturelle Reform der Minijobs gefordert

Die Regierung müsse gesetzliche Leitplanken für mehr Lohngerechtigkeit schaffen, fordert die NGG. Dazu gehörten ein verbindlicher Anspruch auf gleiches Geld für gleiche Arbeit und eine Reform der Minijobs. Außerdem solle das Ehegattensplitting abgeschafft werden. „Das aktuelle Steuersystem führt dazu, dass in vielen Partnerschaften das Modell des männlichen Hauptverdieners bestehen bleibt. Wegen hoher Abzüge in der Steuerklasse 5 arbeiten Frauen oft nur wenige Wochenstunden. Im Fall einer Trennung stehen sie dann aber vor enormen finanziellen Schwierigkeiten“, so Hufer.