Duisburg. Eine 46-Jährige soll ihre eigenen Eltern brutal attackiert haben. Warum das Gericht in Duisburg sich gegen eine Unterbringung entschied.

Als freie Frau konnte eine Duisburgerin (46) nach vier Verhandlungstagen vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz den Verhandlungssaal verlassen. Das Gericht hatte über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden müssen, die unter einer psychischen Erkrankung leidende Beschuldigte zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Doch von vielen Vorwürfen blieb nichts übrig, mit anderen wird sich das Amtsgericht später zu beschäftigen haben.

Die Antragsschrift ging davon aus, dass die unter den Folgen von Drogenkonsum in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung stehende Frau, zwischen November 2018 und Dezember 2020 mehrfach im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre Eltern angegriffen haben soll. Sie forderte Geld, soll ihre Eltern mit dem Tode bedroht, ihren Vater gewürgt und ihrer Mutter büschelweise Haare ausgerissen haben. Da die Eltern im Prozess von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten, war nichts davon zu beweisen.

Gutachterin: Duisburgerin war bei vielen kleinkriminellen Taten nicht schuldunfähig

Es blieben eine ganze Reihe von Straftaten: Diebstähle, einfache Körperverletzungen, Beförderungserschleichungen, kleine Betrügereien. Doch eine psychiatrische Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die 46-Jährige bei den meisten der aufgelisteten Taten nicht schuldunfähig gewesen sei. Und diese Taten hätten auch nichts ursächlich mit der psychischen Erkrankung der 46-Jährigen zu tun.

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Die Strafkammer erklärte sich für all diese Punkte der Antragsschrift als nicht zuständig. Sie seien nicht mehr Gegenstand eines Sicherungsverfahrens, sondern eines Strafverfahrens. Und da die Kammer nicht für derartige Fälle von Kleinkriminalität zuständig sei, wurden sie abgetrennt und an das Amtsgericht abgegeben.

Was übrig blieb, konnte keine Unterbringung mehr begründen

Was danach noch Gegenstand des Sicherungsverfahrens war, reichte nicht, um eine – wahrscheinlich viele Jahre dauernde – Unterbringung der 46-Jährigen zu rechtfertigen. Die Einstellung der verbliebenen Punkte soll zeitnah außerhalb der Hauptverhandlung erfolgen. Die vorläufige Unterbringung der Beschuldigten, die immerhin mehr als ein halbes Jahr lang in einem Landeskrankenhaus saß, wurde aufgehoben.

Vergeblich hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt noch versucht, den vorläufigen Unterbringungsbeschluss wieder in einen Haftbefehl umzuändern. Für das anstehende Verfahren vor dem Amtsgericht sah die Anklagevertreterin Fluchtgefahr und außerdem Wiederholungsgefahr. Für nichts davon gebe es begründete Anzeichen, so die Kammer, die den Antrag zurückwies.