Duisburg. Partys, Gastro, Freibäder, Kontaktbeschränkungen, ...: In Duisburg gelten ab Montag weitere Lockerungen. Neue Perspektive auch für große Feste.

Duisburgerinnen und Duisburger können sich auf dem Weg zurück in die Normalität über den nächsten Schritt freuen! Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Samstagmorgen den fünften Werktag in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 gemeldet. Somit treten nach dem Drei-Stufen-Plan der NRW-Landesregierung ab Montag, 14. Juni, weitere Lockerungen in Kraft.

Als Tag eins der Fünf-Tage-Regel zählt der Werktag, an dem das Robert Koch-Institut (RKI) den ersten Wert unter 50 bekannt gibt – in Duisburg war dies vorigen Dienstag der Fall. Die Grundlage der Lockerungen der Stufe 1 ist laut dem NRW-Gesundheitsministerium eine „stabile Inzidenz unter 35“. Diese ist mit diesen Meldungen aus der auslaufenden Woche nun erreicht:

• Montag, 7. Juni: 35,5

• Dienstag, 8. Juni: 30,3 (1. Werktag unter 35)

• Mittwoch, 9. Juni: 26,7 (2. Werktag unter 35)

• Donnerstag, 10. Juni: 29,3 (3. Werktag unter 35)

• Freitag, 11. Juni: 30,1 (4. Werktag unter 35)

• Samstag, 12. Juni: 29,5 (5. Werktag unter 35)

Laut der seit dem 28. Mai gültigen Corona-Schutzverordnung erfolgt der Übergang von Stufe 2 in Stufe 1 „mit Wirkung für den übernächsten Tag“ – also kommenden Montag.

Mit Blick auf die Corona-Regeln auch wichtig zu wissen: Vollständig Geimpfte und Genesene sind laut Corona-Schutzverordnung mit negativ Getesteten gleich gestellt. Ein negativer Corona-Schnelltest von einer offiziellen Stelle ist in Duisburg 48 Stunden gültig, da die Inzidenz unter der 100er-Marke liegt. Schnelltest-Terminbuchungen sind unter anderem unter du-testet.de buchbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.

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Einige Regeln sind außerdem an die NRW-Landesinzidenz gekoppelt. Diese liegt seit Tagen allerdings auch deutlich unter der 35er-Marke.

Diese Corona-Regeln gelten in Duisburg ab Montag, 14. Juni

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten möglich. Ein Zusatz: Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte oder Genesene) und Kinder unter 14 Jahre werden nicht mit eingerechnet. Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen sind ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände zulässig.

Einzelhandel: Alle Beschränkungen entfallen, auch die Begrenzung der Kunden bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern.

Gastronomie: Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, kann auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests genutzt werden. Für die Außengastronomie galt diese Regelung schon in Stufe 2.

Die Gastronomie darf ab Montag in Duisburg auch ihre Innenbereiche ohne Testpflicht öffnen.
Die Gastronomie darf ab Montag in Duisburg auch ihre Innenbereiche ohne Testpflicht öffnen. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Sport: Draußen und drinnen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen erlaubt, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Gesamtkapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (ebenfalls maximal 33 Prozent der Kapazität) möglich. Voraussetzung sind dort Testpflicht, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport sogar ohne vorherigen Test möglich. Ab 1. September kommt hinzu: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.

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Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Ab 1. September gilt außerdem: Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden, Tests und ein genehmigtes Konzept sind die Bedingungen.

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Freizeit: Freibäder dürfen nun ohne Test öffnen. Bordelle können ebenfalls den Betrieb aufnehmen, hier gilt eine Testpflicht. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Zusatzregel ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung sind dann negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und Tests zulässig.

Partys: Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, auch hier besteht Testpflicht.

Tagungen und Kongresse: Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1000 Teilnehmern bei Testpflicht erlaubt.

Beherbergungen und Tourismus: Übernachtung und die volle gastronomische Versorgung für Gäste sind bereits seit Stufe 2 erlaubt. Nun sind auch Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenzwerten von unter 35 kommen.

Außerschulische Bildung: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz erlaubt. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen möglich, sofern negative Testergebnisse vorliegen.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test möglich.

Nach den Vorgaben der Stufe gibt es auch eine Perspektive für Volksfeste, Schützenfeste und Stadtfeste. Sie sollen ab dem 1. September mit einem Konzept und bis zu 1000 Besuchern wieder erlaubt sein. Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen dürfen zu diesem Datum ohne negative Tests wieder veranstaltet werden.

>> DAS DREI-STUFEN-MODELL IN NRW

■ Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) veröffentlicht täglich eine aktuelle Übersicht auf www.mags.nrw. Daraus geht hervor, in welcher Großstadt und in welchem Kreis ab wann welche Stufe gilt.

■ Seit dem 28. Mai regelt die neue Corona-Schutzverordnung Lockerungen in einem Drei-Stufen-System. Die Öffnungen hängen dabei von lokalen Inzidenzwerten ab, die das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Das sind die Grenzwerte:

  • Stufe 1: Stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 35
  • Stufe 2: Stabile Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1
  • Stufe 3: Stabile Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 50,1