Duisburg. Die Anklage warf einem Duisburger (46) vor, in Hochfeld seine eigene Wohnung angezündet zu haben. Das Gericht sprach in dem Fall ein Urteil.

Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Schultestraße in Hochfeld brannte am 11. September 2019. Schnell war klar: Es war Brandstiftung. Und eben so schnell geriet der Wohnungsinhaber in Verdacht, selbst der Täter gewesen zu sein. Doch das Verfahren gegen den 46 Jahre alten Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz blieb den Beweis dafür schuldig.

Das Feuer war an mehreren Stellen der Wohnung ausgebrochen. Offenbar hatte Papier von Küchenrollen als Anzündhilfe gedient. Die Feuerwehr löschte den Brand, der die Wohnung für geraume Zeit unbewohnbar machte, bevor er auf andere Wohnungen des Mehrfamilienhauses übergriff. Nicht einmal der Verteidiger bezweifelte, dass es sich um Brandstiftung handelte.

Verteidiger betonte vehement die Unschuld seines Duisburger Mandanten

„Aber mein Mandant war das nicht“, so der Anwalt. Der sei zur Tatzeit mit Kumpels unterwegs gewesen. Zuerst in einem Schnellrestaurant im Duisburger Süden, dann bei der Aufnahme diverser alkoholischer Getränke in Mülheim. „Wir waren sehr betrunken und sind dann gleich in einem Hotel in Mülheim geblieben“, erklärte der Angeklagte. Und er konnte auch eine entsprechende Rechnung vorlegen. „Mein bester Freund kann das außerdem bestätigen.“

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Der Anwalt fand die Idee, dass sein Mandant seine eigene Wohnung angesteckt haben könnte, ohnehin völlig abwegig. „Er hatte nie eine Kopfverletzung und ist auch nicht verrückt“, so der Verteidiger. Doch es gab zwei Punkte, die den 46-Jährigen belasteten: Eine Nachbarin hatte wenige Minuten vor Ausbruch des Feuers angeblich genau die Stimme des Angeklagten gehört, der sich mit jemandem stritt. Und die Polizei hatte bei Auswertung der Daten des Mobiltelefons des 46-Jährigen festgestellt, dass der sich entgegen seiner Behauptung auch ganz in der Nähe seiner Wohnung aufgehalten hatte.

Schöffengericht sprach Duisburger frei

Doch die Zeugin, die durch ihre Aussage das ganze Verfahren in Gang gebracht hatte, war sich plötzlich nicht mehr ganz so sicher. Und die Auswertung der Handy-Daten konnten die Version des Angeklagten zumindest nicht widerlegen, wonach er auf dem Weg vom Schnellrestaurant zum Saufgelage nicht weit entfernt an seiner Wohnung vorbei gefahren sei. Das Schöffengericht brauchte nicht einmal den guten Kumpel des 46-Jährigen, um diesen freizusprechen.