Duisburg. Mit einer Zigarette löste ein Duisburger in Großenbaum ein Feuer aus, ein Ehepaar starb. Nun wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Mit einer Zigarette in der Hand schlief ein 53-Jähriger am 6. April 2019 im 1. Obergeschoss eines Hochhauses am Uhlenbroicher Weg in Großenbaum im Bett ein. Er wurde wach, als es in dem Raum brannte. Während sich der Mann und seine Ehefrau (60) retten konnten, drangen aus der offen stehenden Wohnung Rauchgase in die Nachbarwohnung und töteten zwei Menschen. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz den 53-Jährigen nun zu einer Bewährungsstrafe.
Für die 66 Jahre alte Nachbarin kam jede Hilfe zu spät. Sie wurde von der Feuerwehr tot in ihrem Bett gefunden. In den letzten Momenten ihres Lebens hatte sie noch ihre Tochter angerufen: „Hier ist alles voller Qualm. Ich habe Angst. Und Papa ist weg.“ Um Fassung ringend berichtete die Tochter (38) von dem Telefonat. Ihren Vater fanden die Rettungskräfte an der halb geöffneten Wohnungstüre liegend. Sie animierten den Rentner. Er starb vier Tage später in der Uni-Klinik Düsseldorf.
Duisburger weckte seine Frau und flüchtete aus der Wohnung
„Ich weiß, dass die Schuld bei mir liegt“, so der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. „Es tut mir unendlich Leid.“ Er habe seit langer Zeit ein Alkoholproblem und am Tatabend einen Rückfall gehabt. „Ich habe am Computer gesessen und sieben Dosen Bier getrunken.“ Als er wieder wach wurde, hätten Teile des Zimmers schon gebrannt.
„Ich habe meine Frau geweckt, die im Nebenraum schlief“, schilderte der Angeklagte das Geschehen. „Ich wollte noch mit einem Eimer löschen, aber der Raum brannte inzwischen lichterloh.“ Das Paar flüchtete - und ließ die Türe offen. Wie es genau zu dem Feuer kam, konnte der 53-Jährige nicht erklären. „Ich glaube aber, der Papierkorb hat Feuer gefangen, weil ich den Aschenbecher dort hinein entleert habe.“
Für Brandsachverständigen war eine Zigarette im Bett die einzig plausible Ursache
Ein Gutachter hielt das angesichts des Spurenbildes für ausgeschlossen: „Der Papierkorb war noch erkennbar“, referierte er. Hingegen sei vom Nachttisch und dem oberen Teil des Bettes nicht viel übrig geblieben. „Das Feuer muss am Kopfende entstanden sein.“ Dort habe wohl auch ein Aschenbecher gestanden, der hinterher im Brandschutt unter dem Bettgestellt gefunden wurde. Technische oder natürliche Brandursachen schloss der Experte aus. „Es muss eine Zigarette gewesen sein.“
Bereits vor der Tat hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben Phasen mit psychischen Problemen. Inzwischen leide er unter schweren Depressionen. „Mein Leben hat sich seitdem stark verändert.“ Er habe starke Schuldgefühle, mit denen er nicht fertig werde, und sei inzwischen wieder in Therapie.
Das Schöffengericht verurteilte den 53-Jährigen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Dabei wirkte sich zu seinen Gunsten aus, dass er bislang nicht vorbestraft und geständig war. „Es ist eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung im Bett zu rauchen“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Jeder weiß doch, wie gefährlich das ist. Erst recht, wenn man Alkohol getrunken hat, der bekanntlich müde macht.“ Nicht besser werde die Tat durch das anschließende Verhalten des 53-Jährigen: Er hatte nicht die Feuerwehr gerufen und nicht versucht, Nachbarn auf das Feuer aufmerksam zu machen.
>>Verurteilung hätte Pensionsentzug zur Folge haben können
Der Paragraf 222 des Strafgesetzbuches ist ebenso kurz wie präzise: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine 18-monatige Freiheitsstrafe ist im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen eine deutliche Strafe. Bei tödlich endenden fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen steht oft nur eine Geldstrafe.
Der Angeklagte ist Beamter. Eine Verurteilung zu mehr als einem Jahr hätte bei anderen Straftaten das Ende seines Dienstverhältnisses und den Wegfall der Pension zur Folge. Bei Fahrlässigkeitsdelikten greift dieser Automatismus allerdings nicht.