Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (34) vor Gericht. Nach einem Streit an der Fleischtheke griff er zum Schlagstock.

Als Mitte März 2020 die Corona-Pandemie ins allgemeine Bewusstsein rückte, lagen die Nerven bei vielen Menschen blank. Das mag einer der Gründe gewesen sein, warum eine Alltagssituation an der Fleischtheke eines Supermarktes in Meiderich am 16. März 2020 völlig aus dem Ruder lief. In diesem Zusammenhang stand nun ein 34-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Eine ältere Kundin hatte sich beschwert, weil sich nur eine Verkäuferin damit abmühte, eine Schlange von Kunden abzuarbeiten. „Die Frau kann doch auch nur arbeiten“, hatte der Angeklagte für die gestresste Fleischfachverkäuferin Partei ergriffen. Dem Sohn der 72-jährigen Kundin hatte das allerdings so gar nicht gepasst. Er wartete vor dem Geschäft auf den Angeklagten. Der zog einen Teleskopschlagstock und schlug zu. So weit die Anklage.

Duisburger erlitt nach dem Vorfall zweiten Schlaganfall

Teleskopschlagstöcke fallen unter das Waffengesetz.
Teleskopschlagstöcke fallen unter das Waffengesetz. © IKZ | Polizei MK

„Ich bin nach hinten ausgewichen, und er ging immer wieder auf mich los und versuchte mich zu schlagen“, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Ich wollte ihn mir nur vom Leib halten und habe auf seine Arme gezielt.“ Der Geschädigte (43) erinnerte sich anders: „Er hat mir gesagt, ich soll draußen auf ihn warten. Und dann hatte er plötzlich diesen Schlagstock und hat mir auf den Kopf gehauen.“

Doch auf viele Fragen wusste der Zeuge nur eine Antwort: „Das weiß ich nicht mehr.“ Schließlich habe er nach dem Vorfall ja auch einen Schlaganfall gehabt, so der 43-Jährige. Den zweiten innerhalb eines Jahres. Zur Tatzeit musste er nach Aussage seiner Mutter, die den Sohn noch hatte zurückhalten wollen, acht verschiedene Medikamente einnehmen.

Andere Zeugenaussagen ließen allerdings eher den Schluss zu, dass die Aggression vom Geschädigten ausgegangen war. Er soll den Angeklagten zum Showdown vor dem Laden aufgefordert und als erster zugeschlagen haben. Der Einsatz des Schlagstockes, so hatte es auch der Angeklagte berichtet, habe den Geschädigten wohl erst richtig wütend gemacht. So hatte ein Zeuge, der beherzt in das Gefecht eingriff, auch nicht etwa den Angeklagten ergriffen, sondern den 43-Jährigen gepackt. Der revanchierte sich dafür, indem er offenbar auch noch auf den Helfer losging.

Angeklagter stellte sich zwei Tage später der Polizei

Der Angeklagte hatte den Ort des Geschehens schnellstens verlassen. „Ich war froh, dass ich da wegkam“, gestand er dem Richter. Doch als er am nächsten Tag aus Zeitungs- und Radiomeldungen erfuhr, dass er sogar wegen eines versuchten Tötungsdeliktes gesucht wurde, stellte er sich freiwillig der Polizei. Ein kluger Amtsrichter ließ ihn allerdings nach 24 Stunden frei.

Das Schöffengericht konnte nicht ausschließen, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat. Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sprach es ihn deshalb frei. Eine Strafe gab es trotzdem: Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz muss der Angeklagte eine Geldbuße von 500 Euro zahlen.