Duisburg. In der Impfaffäre um Hafenchef Staake und Unternehmer Hellmich wurde auch Impfarzt Dr. Bock angezeigt. Die KV indes akzeptiert Bocks Darstellung.

Im Zusammenhang mit der Impfdrängelei von Hafenchef Erich Staake und Bauunternehmer Walter Hellmich in einem Seniorenheim wurde nach Strafanzeigen gegen Staake inzwischen auch eine gegen Impfarzt Dr. Stephan Bock gerichtete Anzeige erstattet. Das hat eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) indes wird wohl nicht weiter gegen Bock vorgehen.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg prüft nach den Anzeigen weiterhin, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung und Bestechung eingeleitet wird. Der Aufsichtsrat der Hafen AG lässt zurzeit mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen der vorzeitigen Impfung Staakes prüfen und laut Beschluss bei einer „Sonderprüfung“ auch weitere anonym vorgebrachte Vorwürfe gegen den scheidenden Vorstandschef untersuchen.

KV: Arzt wurde „Impfliste mit unzulässig ,priorisierten’ Impflingen vorgelegt“

Duisport und der Aufsichtsratschef Dr. Hendrik Schulte aus dem NRW-Verkehrsministerium beantworten Presseanfragen zur Impfaffäre zurzeit nicht, um die „sachgemäße Durchführung“ der „laufenden Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen“. Die Hafen AG, so deren Sprecher, stehe jedoch „etwaigen behördlichen Auskunftsanfragen kooperativ gegenüber“.

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Die KVNO stand nach Auskunft eines Sprechers zuletzt mehrfach „in Kontakt mit dem betreffenden Impfarzt“. Der Marxloher Allgemeinmediziner Dr. Stephan Bock, der Walter Hellmich aus dessen MSV-Zeiten kennt, hatte behauptet, er wisse nicht, ob er Staake geimpft habe. Staake, Hellmich und deren Begleiterinnen hatten sich nach Informationen unserer Redaktion als einzige nicht im Speisesaal des Heims, sondern in einem Büro impfen lassen.

Die Kassenärztliche Vereinigung akzeptiert Bocks Darstellung wohl dennoch. Sie gehe „nach Auskunft unserer Rechtsabteilung“, so ein KV-Sprecher, „bei der Bewertung der uns bisher bekannten Gesamtumstände davon aus, dass im Rahmen des Geschehens am 13. Januar dem Arzt vor Ort von Dritten eine Impfliste mit unzulässig ,priorisierten’ Impflingen vorgelegt worden ist. Der Arzt hat sich nach eigenen Angaben nur daran gehalten und die auf der Liste befindlichen Personen geimpft.“

Impfverordnung sieht keine Sanktionen vor – KV will „sensibilisieren“

Staake, Hellmich und ihre Begleiterinnen stehen auf der Liste, die auch unserer Redaktion vorliegt. Auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hatte das NRW-Gesundheitsministerium jüngst mitgeteilt, das Hewag-Seniorenstift habe angegeben, die zusätzlich geimpften Personen seien „Tätige in der direkten Altenbetreuung“.

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Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sehe bisher keine Sanktionen für derartige Fälle vor, so der KV-Sprecher. „Dem hier betroffenen Duisburger Hausarzt haben wir einen Hinweis erteilt und ihn aufgefordert, die Regelungen künftig strikt zu beachten.“ Weiter teilt der Sprecher mit: „Als weitere Konsequenz aus dem Fall werden wir unsere Impfärzte aber erneut intensiv und proaktiv auf vergleichbare Situationen im ganzen Rheinland sensibilisieren und auf die strikte Beachtung der Impfreihenfolge gemäß der geltenden Impfverordnung hinweisen.“

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