Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (52) vor Gericht. Am Verlobungstag seiner Tochter verlor er irgendwie die Beherrschung.
Wegen gefährlicher Körperverletzung fand sich ein 52 Jahre alter Hochfelder vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Am 4. März 2020, so jedenfalls am Ende des verwirrenden Prozesses die feste Überzeugung der Richter, hatte er einen 23 Jahre alten Nachbarn geschlagen und mit einer Holzlatte nach ihm geworfen.
Gegen 20.30 Uhr soll der 52-Jährige zum Nachbarhaus gegangen sein. Laut Anklage soll der Geschädigte den Mann, der mit einer Holzlatte in der Hand vor ihm stand, dazu aufgefordert haben, das Haus wieder zu verlassen. Schließlich soll der Angeklagte unmittelbar zuvor eine Wohnungstür durch einen Tritt beschädigt haben. Der 52-Jährige soll das mit Schlägen beantwortet haben. Als der 23-Jährige flüchten wollte, soll der Angeklagte noch die Dachlatte nach ihm geworfen haben.
Duisburg: Angeklagter behauptete, er sei angegriffen worden
„Ich wollte doch nur meinen Schwiegersohn besuchen“, beteuerte dagegen der 52-Jährige. Damit meinte er offenbar jenen jungen Mann, der sich just an diesem Tag mit seiner Tochter verlobt hatte. Aus ihm nicht nachvollziehbaren Gründen, so der Angeklagte weiter, sei ihm der Zutritt zum Haus jedoch von dem 23-Jährigen gewaltsam verweigert worden. „Er hat die Tür zugedrückt und dabei meine Finger eingeklemmt. Vielleicht habe ich ihn unabsichtlich verletzt, als ich die Tür aufgestoßen habe.“ Der Geschädigte habe zuerst mit dem Brett geworfen. „Ich habe es nur zurück geworfen.“
Der 23-Jährige wartete mit einer anderen Geschichte auf. „Ich kam nach Hause, da stand er im Hausflur plötzlich mit der Holzlatte vor mir“, so der Zeuge. „Er hat mich geschlagen und dann die Tür vom Nachbarn eingetreten.“ Es sei ihm schließlich gelungen, den 52-Jährigen aus dem Haus zu schieben. „Vor der Tür ist er gestürzt und hat ein Messer gezogen. Da bin ich abgehauen.“ Der 23-Jährige war sich nicht ganz sicher, ob der Angeklagte seinen Schwiegersohn nicht in Wahrheit verprügeln wollte und ihn mit dem Lebensgefährten der Tochter verwechselte.
Schöffengericht gab 52-Jährigem Bewährungschance
Eine 68-jährige Zeugin, die Teile des Geschehens vom Fenster ihrer Wohnung aus sah, lieferte Version Nummer drei. Danach war sie durch ein lautes Wortgefecht auf den Vorgang aufmerksam geworden. „Der Angeklagte hat den Jungen zu Boden geschubst“, so ihre Erinnerung. „Was willst du von mir?“ habe der 23-Jährige mehrfach geschrien. Dann sei er weggerannt. Der Angeklagte habe ihm eine Holzlatte hinterhergeworfen.
Das Gericht hielt alles andere, als dass die Aggression – aus welchen Gründen auch immer – vom Angeklagten ausging, für ausgeschlossen. Da der 52-Jährige bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, kam er mit der Mindeststrafe von sechs Monaten davon, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.