Duisburg. Eine Duisburgerin (33) missbrauchte einen achtjährigen Nachbarsjungen, gaukelte ihm eine Schwangerschaft vor. Nun fiel das Urteil gegen sie.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen hat das Landgericht eine 33 Jahre alte Duisburgerin zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil fiel nach nur zweitägiger Hauptverhandlung.

Zwischen 2014 und 2017 hatte sie sich an einem zu Beginn der Taten erst acht Jahre alten Nachbarsjungen vergangen. Die Anklage hatte ihr deutlich mehr Taten zur Last gelegt. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte sich die damals 26 Jahre alte Frau deutlich öfter an dem Achtjährigen vergangen, den sie emotional unter Druck setzte, indem sie ihm ihre Liebe schwor und vortäuschte, dass sie von dem Schüler schwanger geworden sei.

Ähnlich soll die Frau vorgegangen sein, als sie sich dem älteren Bruder ihres ersten Opfers sexuell näherte und zuletzt soll sie auch noch die Schwester der beiden Jungen betrunken gemacht und mit einem Sexspielzeug vergewaltigt haben.

Missbrauch in Duisburg: 33-Jährige gibt drei Taten zu

Drei Taten gab die Duisburgerin vor Gericht zu.
Drei Taten gab die Duisburgerin vor Gericht zu. © Unbekannt | Bodo Malsch

Doch die beteiligten Juristen hielten es für geraten, das Urteil auf jene drei Fälle zum Nachteil des jüngsten Zeugen zu beschränken, die die Angeklagte zu Prozessbeginn selbst eingeräumt hatte. Denn in einigen Fällen war die Beweislage keineswegs eindeutig und niemand hatte ein Interesse daran, die jungen Geschädigten der Tortur einer Zeugenvernehmung vor Gericht auszusetzen.Ein Sachverständiger fand zwar Anhaltspunkte für eine leichte Persönlichkeitsstörung bei der Angeklagten, sah aber nichts, was die Schuldfähigkeit der 33-Jährigen beeinträchtigt hätte. Auch keinen zwanghaften Hang zum Sex mit Kindern. Es habe sich um eine einmalige Episode gehandelt, so der Gutachter, die offenbar aus einer krisenhaften Lebenssituation entstanden sei. Zur Tatzeit hatte sich die Angeklagte von ihrem Mann getrennt.

Richter spricht von „emotionaler Erpressung“

Zugunsten der Angeklagten sprachen am Ende vor allem drei Faktoren: Das Geständnis, das dem eh bereits traumatisierten, heute 15 Jahre alten Jungen eine Aussage ersparte. Die 33-Jährige war bislang noch nie bestraft worden. Und die Taten liegen inzwischen bereits eine recht lange Zeit zurück.

Zulasten der Angeklagten wirkte sich aus, dass sie das Vertrauen der Kinder und der Eltern, mit denen sie sich angefreundet hatte, auf schändliche Weise missbraucht habe. „Und sie hat den Jungen im Zusammenhang mit den Taten regelrecht emotional erpresst“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Zwei der drei Kinder der betroffenen Familie bedürfen aufgrund der Vorfälle psychotherapeutischer Behandlung.