Duisburg. Ein 37-Jähriger ist in Duisburg mit dem Paketauto eines Zustellers weggefahren. Bei einer Verfolgungsjagd verletzt er den Boten.

Mit einer deutlichen Strafe endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das mehrtägige Verfahren gegen einen 37-Jährigen, der am 28. August 2020 in der Duisburger Innenstadt ein Paketauto stahl und dabei dessen Fahrer verletzte. Der Mann muss wegen räuberischen Diebstahls sechs Jahre ins Gefängnis.

Der Fahrer des Paketwagens war am Tattag an der Landfermannstraße an der Hintertür seines Fahrzeugs mit dem Sortieren der Ladung beschäftigt gewesen. Der Angeklagte hatte die günstige Gelegenheit genutzt, sich ins Auto gesetzt und den steckenden Zündschlüssel gedreht. Dann parkte er aus. Beim Zurücksetzen warf er den Mitarbeiter des Paket-Unternehmens um und brauste dann davon.

Diebstahl in Duisburg: Zusteller rannte seinem Paketauto hinterher

Der Zusteller rannte seinem Auto hinterher, holte es an der nächsten Ampel ein und versuchte, wieder in das Fahrzeug einzusteigen. Der Angeklagte gab Gas, der Geschädigte stürzte und verletzte sich dabei. Weit kam der Täter nicht: Das Unternehmen konnte sein Fahrzeug elektronisch orten, die Polizei nahm den unrechtmäßigen Fahrer fest.

Das Gericht ging nach mehrtägiger Beweisaufnahme davon aus, dass die Tat als einfacher Diebstahl begonnen hatte. Die Darstellung des Angeklagten, er habe den Paketfahrer beim Ausparken nicht bemerkt und ihn versehentlich umgefahren, konnte nicht widerlegt werden. Allerdings waren die Richter davon überzeugt, dass der Angeklagte bemerkte, dass der Paketfahrer wieder einsteigen wollte, was der 37-Jährige durch Gewaltanwendung verhinderte.

37-Jähriger wegen räuberischen Diebstahls verurteilt

Am Ende stand daher zwar keine Verurteilung wegen Raubes sondern eine wegen räuberischen Diebstahls – was beim Strafrahmen allerdings keinen Unterschied macht. Bei der Zumessung der Strafe berücksichtigte die Kammer, dass der Angeklagte ausgesprochen gefährlich handelte und es nicht sein Verdienst sei, dass der Geschädigte nicht schlimmer verletzt wurde. Zu Lasten des 37-Jährigen wirkten sich einige Vorstrafen aus, zu seinen Gunsten sprach lediglich ein Teilgeständnis.