Duisburg. Ein falscher Arzt hat einen Duisburger Lehrer mit einem ominösen Mittel gegen Diabetes behandelt. Der lag kurz darauf im Koma. Urteil gefallen.

Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, fahrlässiger Körperverletzung und unberechtigten Führens eines akademischen Titels hat das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz der einen 45-Jährigen nach einem mehrtägigen Prozess verurteilt. Er hatte bis 2017 ein an sich harmloses, wenn nicht gar völlig wirkungsloses Präparat verkauft. Doch das, was im Beipackzettel stand, ließ das angebliche Nahrungsergänzungsmittel juristisch zu einem Medikament werden und kostete einen Duisburger fast sein Leben.

Der Angeklagte, der sich als Doktor bezeichnete, obwohl er nie studierte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Im Beipackzettel, der bei einer dunkelbraunen Flüssigkeit gefüllten Halb-Liter-Flasche war, war eine Wirksamkeit des Präparates gegen Aids und Diabetes verheißen worden. Allerdings, so stand darin auch zu lesen, müsse man alle anderen Medikamente absetzen. Ein 54 Jahre alter Lehrer aus Duisburg setzte nach Beginn der Einnahme des Präparates sein Insulin ab und musste wenige Tage später von Rettungssanitätern reanimiert werden. 18 Tage lang lag er im Koma auf der Intensivstation.

Prozess in Duisburg: 45-Jähriger glaubt weiter an Wirksamkeit seines Mittels

Ein Krankenhausarzt, der den Geschädigten behandelte, ließ wenig Zweifel daran, dass „der Patient unter einer schwersten Stoffwechselstörung litt. Sein Blutzuckerspiegel lag bei über 1000.“ Das sei nicht Folge des Präparates gewesen, sondern Folge des Umstandes, dass der Patient sein Insulin nicht mehr nahm. Der Angeklagte versuchte, seine Anweisung, auf alle anderen Medikamente zu verzichten, zu begründen. Allerdings sorgte sein medizinisches Halbwissen nur dafür, den Arzt verwundert feststellen zu lassen, dass er keine Ahnung habe, wovon der 45-Jährige spreche.

Bis zuletzt zeigte sich der 45-Jährige davon überzeugt, ein wirksames Präparat entwickelt zu haben. „Ich habe weltweit 320 Kunden. Der Duisburger war der einzige, der damit ein Problem hatte.“ Und das nur, weil der Mann sich nicht an die Anweisung gehalten habe, bei Einnahme des Präparates auch ausreichend zu essen. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, so der Angeklagte, dessen Mittel seinen eigenen Worten nach Chancen hat, demnächst in drei Ländern produziert zu werden.

Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt

Ein psychiatrischer Gutachter fand bei dem 45-Jährigen keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit. „Allerdings kann ich viele Dinge nicht ausreichend bewerten“, so der Mediziner. Denn der Angeklagte hatte sich nicht untersuchen lassen wollen, so dass der Sachverständige auf die Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung angewiesen blieb.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten nicht wegen Betruges und nicht wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung. „Wir sind davon überzeugt, dass er niemandem vorsätzlich schaden wollte“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.