Duisburg. Auf dem Computer eines Familienvaters aus dem Duisburger Süden hat die Polizei Kinderpornos gefunden. Nun stand der 36-Jährige vor Gericht.

Wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie stand ein 36-jähriger Mann aus dem Duisburger Süden vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren im Juni 2019 zahlreiche kinderpornografische Darstellungen auf dem heimischen PC des Familienvaters gefunden worden.

Die Anklage listete 64 Fotos und 82 Videos auf, die auf dem Rechner gespeichert waren. Von seinem Handy aus hatte der Mann zudem bereits im Februar 2018 ein einschlägiges Bild, das ein etwa zwölf Jahre altes Mädchen zeigte, an Mitglieder einer Gruppe eines sozialen Netzwerkes verschickt.

Duisburger will Kinderpornos über Netzwerk bekommen haben

Der Angeklagte berichtete, er sei 2018 Mitglied eines Netzwerks geworden, in dem man sich weltweit austauschen konnte. Er interessiere sich für Geländefahrräder und Grillen, habe sich darüber mit Gleichgesinnten ausgetauscht. „Irgendwann ist mir mal aufgefallen, dass irgendwelche Idioten auch ganz andere Bilder geschickt hatten.“ Da er in einem Wust von Tausenden Fotos und Videos aber völlig den Überblick verloren habe, sei es ihm zu umständlich gewesen, da etwas zu sortieren oder zu löschen.„Ich bin dann auch aus der Gruppe raus“, so der Angeklagte.

Aber da ihm das Bildmaterial, das ihm die Grill- und Mountainbike-Fans aus aller Welt geschickt hatten, das Smartphone verstopfte, habe er das alles einfach auf seinen Rechner kopiert, inklusive der hässlichen kriminellen Aufnahmen. „Ich wollte das irgendwann mal sortieren, habe es dann aber vergessen.“ Daran, dass er selbst ein solches Bild weiter verschickt haben soll konnte sich der Mann überhaupt nicht erinnern. „Vielleicht ein Versehen.“

Bewährungsstrafe gegen 36-Jährigen

Das konnte der Strafrichter nicht wirklich nachvollziehen. Wenn jemand solche Bilder auf seinem Rechner speichere, weise das eher darauf hin, dass er sich die Aufnahmen für später aufheben wolle. Der Angeklagte sei mindestens auf kriminell leichtfertige Weise mit dem Material umgegangen. „Wenn man sieht, dass man Aufnahmen bekommen hat, die den Missbrauch von Kindern zeigen, dann löscht man die sofort. Noch besser geht man allerdings zur Polizei und erstattet eine Anzeige.“

Beides habe der Angeklagte nicht getan. Angesichts des Umstands, dass der Angeklagte bislang noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, ließ er den 36-Jährigen mit einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe davon kommen.